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teufelchen

Fürstin

  • »teufelchen« ist der Autor dieses Themas

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Donnerstag, 11. März 2010, 08:01

Erster Abschnitt Anwendungsbereich

§ 1 Dieses Gesetz regelt den Vollzug der Freiheitsstrafe in Justizvollzugsanstalten und der freiheitsentziehenden Maßregeln der Besserung und Sicherung.
Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg.