Sperrung von aussenstehenden Personen?!

  • Hallo an alle!

    Ich muss euch mal was fragen/erzählen:
    Mein Freund hat mir heut erzählt, das er eine gewisse Person sperren lassen hat->somit kann diese Person ihm
    keine Briefe schreiben (gehen zum Absender zurück, ungelesen) und diese Person darf auch nicht anrufen,
    um evtl. etwas über Ihn zu erfahren bzw ein Besuchstermin zu machen -> dies wird Ihr beim ersten
    Anruf erklärt und sollte die Person es nochmal versuchen würde sie eine Strafe bekommen!

    Nun meine Frage...kennt sich jemand damit aus? Weiß nämlich nicht so recht ob ich das glauben kann! :planlos:


    lg riah

  • Hallo Riah..dass dein freund jemanden sperren lassen kann,das funktioniert, das hat mein schatz auch schon erzählt...allerdings hatte er so etwas für besuch den er nt haben wollte bewirkt und beim telefonieren im GV er mußte die nr die er anrufen will angeben und somit hat sich das ja eh erledigt weil man ja im GV von aussen sowieso den häftling nt anrufen kann..jeden falls in BZ..also was wahres ist schon dran..aber mit der strafe..? da bin ich überfragt..lg sky

  • Dieses Thema enthält 6 weitere Beiträge, die nur für registrierte Benutzer sichtbar sind, bitte registriere dich oder melde dich an um diese lesen zu können.

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!