Leistungen für unterkunftskosten und Heizung

  • Hallo Ihr Lieben,
    heut hab ich mal wieder eine Schocknachricht vom Sozialamt bekommen,

    ich hab jetzt ein halbes Jahr Zeit um mir eine kleinere Wohnung zu suchen,da ich,jetzt wo mein Sohn sich in U-Haft befindet,eine zu große Wohnung habe,45 qm sind für ein 1-Personenhaushalt angemessen.Da könnt ich mich wieder tierisch aufregen,was erwarten die Deppen....das ich mir eine 1 Zimmerwohnung suche und mein Sohn dann,wenn er wieder frei kommt, unter der Brücke wohnen lass!!!
    Das kann ja wohl nicht sein,das sowas das Gesetz vorschreibt,das man seinen eigenen Kind seine Zuhause wegnimmt.
    Hat jemand Erfahrung damit??!!

  • Hallo Hatzi,

    hast du denn Wohngeld beantragt, nachdem dein Sohn inhaftiert wurde oder wurde euch gemeinsam die Wohnung vorher schon finanziert bzw. bezuschusst?

    Wenn dein Sohn entlassen wird, weißt du das ja vorab und hast dann sicher erneut die Möglichkeit für euch gemeinsam eine wieder größere Wohnung zu beantragen.

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