Halbstrafe von JVA vorgeschlagen?

  • Hallo,

    mein Mann wurde jetzt schon zum 2. Mal darauf angesprochen (Sozialarbeiter und Beamter), ob und wann er denn die Halbstrafe beantragen will.
    Ich dachte, die Chancen gehen gegen Null im Erwachsenenstrafvollzug und schon gleich gar bei Verbrechen gegen den Menschen?!?

    Ist das normal, dass man darauf angesprochen und einem dazu geraten wird?
    Angeblich würde die Außenstelle die Halbstrafe befürworten. Natürlich wird mein Mann einen Anrag stellen, aber Hoffnung muss er sich sicherlich nicht machen.

    Interessiert mich einfach, ob das 'alltäglich' ist im offenen Vollzug.

    Schönen Abend
    Mama Tembo

    Lache nie über jemanden, der ein paar Schritte zurück macht... Er könnte Anlauf nehmen!!!


  • Hallo Mama Tembo,

    auch ich kenne solche Fälle in Bayern, wo von Seiten der Anstalt ein Gefangener darauf angesprochen wurde wegen einer Halbstrafe. Auch habe ich miterlebt, wie welche mit einer Strafe von über 2 Jahren auf Halbstrafe entlassen wurden.
    Aktuell aus diesem Jahr kenne ich einige Fälle die auf Halbstrafe entlassen wurden. Delikt: Gewalt und Alkohol. Die hatten 2 Strafen und wurden auf Halbstrafe entlassen. Sie waren selbst sehr überrascht, dennoch wurden sie nur mit der Auflage von Therapie auf freien Fuß gesetzt.
    Es heißt nicht, dass Strafen über 2 Jahren nie Halbstrafenfähig sind. Das ist ein großer Irrglaube. Es kommt aber immer auf alle Umstände an und am Ende müssen sich Anstalt, Staatsanwaltschaft und die/der Richter eben einig sein. Dann kann dies durchaus klappen.

    Er kann einen Antrag auf Halbstrafe stellen und auf eine mögliche Anhörung warten, die sicher kommen wird. Dort muss er gute Argumente bringen für die vorzeitige Entlassung sprechen. Auch ich legte Argumente der Richterin vor für meine Entlassung zur Halbstrafe. Doch die suchte so lange nach Gegenargumenten um mir die Halbstrafe nicht zu geben. Auch hatte ich die Anhörung nach meinem Halbstrafentermin.
    Bei der Anhörung merkt man relativ schnell, in welche Richtung die Richter gegen. Sprich ja oder neine eben. Dann hat er immer noch die Möglichkeit bei der Anhörung seinen Antrag zurück zu ziehen und somit muss er die 2/3 nicht mehr beantragen. Sollte er auf einen Beschluss zur Ablehnung pochen, muss er aber dann auch selbst den Antrag auf 2/3 Strafe stellen. ALSO VORSICHT !!!!!!

    Also, alles möglich im Land der Kann-Bestimmungen.

    LG

    Etzimann

  • Dieses Thema enthält 58 weitere Beiträge, die nur für registrierte Benutzer sichtbar sind, bitte registriere dich oder melde dich an um diese lesen zu können.

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!