Vollzugsplan

  • Hallo Nicky

    2. Inhalt des Vollzugsplanes

    § 7 Abs. 2 StVollzG verlangt in jedem ordentlichen Vollzugsplan die Angaben über folgende Behandlungsmaßnahmen:

    1. Die Unterbringung im offenen oder geschlossenen Vollzug
    2. Die Verlegung in eine sozialtherapeutische Anstalt
    3. Zuweisung zu Wohn- und Behandlungsgruppen
    4. Der Arbeitseinsatz sowie Maßnahme der beruflichen Ausbildung, Fortbildung oder Umschulung
    5. Die Teilnahme an Veranstaltungen der Weiterbildung.
    6. Besondere Hilfs- und Behandlungsmaßnahmen
    7. Lockerungen des Vollzuges.
    8. Notwendige Maßnahmen zur Vorbereitung der Entlassung

    In dem Vollzugsplan sollen die Ziele der Behandlung im Strafvollzug festgehalten werden und die Schritte, wie diese erreicht werden können.

    Meine Vergangenheit ist Geschichte...meine Zukunft mein Geheimnis und jeder Augenblick ein Geschenk

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