Reststrafe und Einzelfallentscheidung

  • Hallo... vor kurzem habe ich ne frage gestellt und Ihr konntet mir gut weiter helfen ...

    Nun gibt es eine Situation, wo ich nichts im inet finde.

    Ich bin im OV und verbüße 3 Strafen

    2 Monate wegen Urkundenfälschung , 7 Monate wegen Betrug und 6 Monate wegen Betrug (Bewährungswiderruf). Leider wurde keine Gesamtfreiheitsstrafe gebildet.

    Die 2 Monate habe ich komplett abgesessen. Die 7Monate wurden zum 2/3 Unterbrochen und Ich befinde mich in der letzten Strafsache von 6 Monaten. Von denen aber 25 Tage Angerechnet werden , da ich Sozialstudien abgeleistet habe. Also wurden aus den 6 Monate knapp 5 Monate.

    Die Bewährung wurde erst spät widerrufen und rückwirkend zum 2/3 unterbrochen.

    Meine Frage ist, kann ich bei den letzten 6 Monaten halb oder Reststrafe beantragen? Ich könnte zum 01.10. als Vertriebsleiter anfangen. Das habe ich schriftlich .. aber nur wenn ich wirklich raus bin. Ist nicht kompatibel mit dem ov. 2/3 wäre am 24.10. ... leider würde der Betrieb solange nicht warten können oder wollen. Ich habe da auch was von Einzelfallentscheidung gehört ...

  • Ja Tiwe kannst Du und solltest Du schleunigst machen. Die Entscheidungsfindung braucht doch eine gewisse Zeit. Wahrscheinlich kannst Du das mit einem Beurlaubungsantrag kombinieren, bei uns ginge das. Ich schaue mal in niedersächsische Regelung.

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