Frage zur Entlassung

  • Hallo Kleiner,

    meist steht doch der Entlassungstermin im Beschluss drin. Das ist dann maßgeblich, wenn kein Rechtsmittel eingelegt wird. Die StA bekommt den Beschluss per Fax und hat dann eine Woche Zeit zu entscheiden, ob sie dagegen vorgehen will. Sie hat aber in der Regel vorher gesagt, ob sie der Stellungnahme der JVA folgt. Wenn beides positiv ist, ist nicht mit einem Rechtsmittel zu rechnen.

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