Entlassung / Halbstrafe

  • hallo zusammen,

    Hätte eine kurze Frage. Ich habe zwei strafen. Einmal zwei jahre und einmal ein jahr und fünf Monate. Ich sitze jetzt seit jahr jahr und sechs monaten. Bin davon seit einem Jahr im Offenen Vollzug. Am.10.12.2018 hätte ich halbstrafe. Hab eine bomben Stellungnahme von der jva bekommen. Nun kam heute meine Ladung vom Gericht im gera. Hab am Dienstag Anhörung. Aber die Staatsanwaltschaft wäre gegen eine vorzeitige Entlassung. Gibt es da irgendwelche Erfahrungen? Besteht trotzdem die Möglichkeit die halbstrafe zu bekommen?

    Gruß

  • Letztendlich hat ein Richter das letzte Wort bei der Entscheidung zur Halbstrafe.

    Voraussetzungen die halt erfüllt sein müssen

    Gute Sozialprognose

    Keine Rückfallgefahr

    Die Gesamtwürdigung von Tat, Persönlichkeit der verurteilten Person und ihrer Entwicklung während des Strafvollzugs ergibt, daß besondere Umstände vorliegen.

    Sind nach der Entlassung Wohnung und Arbeit da?

    Welche Perspektiven kannst Du bieten?

    Meine Vergangenheit ist Geschichte...meine Zukunft mein Geheimnis und jeder Augenblick ein Geschenk

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