Fragen zum Halbstrafen-und 2/3 Zeitpunkt

  • Hallo alle zusammen,


    ich möchte euch Fragen stellen. Es geht um folgende Situation:


    Mein Mann ist seit 24.09.18 in Strafhaft (JVA Diez, Selbststeller und Erstverbüßer).


    Er wurde zu 2 Jahren und 9 Monate verurteilt (33 Monate), davon wurden ihm 5 Monate abgezogen aufgrund der Untersuchungshaftheit (=28 Monate Gesamtstrafe), auf der Haftbescheinigung die ich von der JVA bekommen habe, steht "Voraussichtlicher Austritt ist am 22.01.2021".


    Mein Mann hat erzählt, auf einem Haftdatenblatt ist als vorrausichtlicher 2/3 Zeitpunkt Februar 2020 vermerkt (18 Monate). Der Halbstrafenzeitpunkt wäre ja demnach im Oktober oder November 2019 erreicht (14 Monate). Dieses Feld sei auf diesem Datenblatt noch nicht ausgefüllt.


    Jetzt meine Fragen:


    1. Ich denke mal, dass auch das Thema der ersten Vollzugsplankonferenz sein wird?


    2. Unser Anwalt sagt, er möchte ca. 3 Monate vor dem möglichen Halbstrafenzeitpunkt einen Antrag stellen. Bei 2/3 überprüft die jva dies automatisch oder? Sollte da auch seitens meines Mannes ein Antrag gestellt werden?


    3. Es gibt ja die sogenannte Weihnachtsamnestie. Da der 2/3 Zeitpunkt im Februar liegt, könnte es sein, dass es dann in die sogenannte "Weihnachtsamnestie Zeit" fällt? Ist dieser Zeitraum hierfür immer jedes Jahr gleich, oder ändert sich das für jedes Jahr?


    4. Zwischen dem Halbstrafen und 2/3 Zeitpunkt liegt ja nicht viel Zeit (naja für mich schon) es sind ja "nur" 4 Monate ca. Der Anwalt meint, mein Mann erfüllt alle Voraussetzungen, die bei einer Halbstrafe erfüllt werden müssten. U.a. hat er dann einen festen Wohnsitz, ein gefestigtes soziales Umfeld, und Aussicht auf Arbeit, da er eine Ausbildung und einen Meistertitel hat und ausser während der Inhaftierung noch nie Arbeitslos war. Keine (Alkohol/Drogen) Suchtproblematik, oder Gewalt- und Aggressionsproblematik. Seine Straftaten (Betrug) liegen 5 bis 9 Jahre in der Vergangenheit, seitdem nie wieder straffällig.


    Was denkt ihr, oder wie sind eure Erfahrungen, wie entschieden wird, wenn die beiden möglichen Entlassungszeitpunkte so nah beianader liegen?


    5. Ich habe mich belesen, dass nach der Vollzugsplankonferenz auch möglicherweise Lockerungen ein Thema sind. Man würde da stufenweise Ausgang / Lockerungen erhalten, und wenn alles gut läuft auch die sogenannten Hafturlaubstage. Wie kann ich mir das vorstellen, wie können denn diese stufenweise Lockerungen aussehen? Habt ihr da Erfahrungen? Und wie ist das mit Hinblick auf eine mögliche frühzeitige Entlassung, wenn zb. die Halbstrafe in Frage kommen würde, wird er dann mehr von diesen "Urlaubstagen" kriegen?


    Das war jetzt ganz viel Text, ich hoffe das ist okay für euch. Ich weiss dass die meisten Fragen erst in der Vollzugsplankonferenz beantwortet werden können, aber mich interessieren eure Erfahrungswerte und euer Wissen.


    Schon mal danke für eure Rückmeldungen,


    Grüße


    TS

  • Hallo TS,

    ich glaube Du rechnest falsch. Du darfst die 5 Monate U-Haft nicht abziehen, sondern musst mit denen rechnen. 2/3 von 33 Monate sind 22 Monate abzüglich der 5 sind es 17 Monate ab Strafantritt, 1/2-Strafe sind 16 1/2 Monate abzüglich der 5 Monate heißt 11 1/2 Monate ab Strafantritt.

    Von Amts wegen wird nur der 2/3-Zeitpunkt geprüft. Halbstrafe muss er einen Antrag stellen. 3 Monate vor dem Termin ist o.K. Von der Weihnachtsamnestie kann er nur profitieren, wenn der voraussichtliche Entlassungstermin zwischen dm 13.11. und dem 06.01. liegt. Das erste Datum ändert sich jedes Jahr um ein paar Tage, die Frist endet immer an den Heiligen Drei Königen. Bei der Vollzugskonferenz wird auch über Lockerungen entschieden. Diese sind namentlich begleiteter Ausgang, unbegleiteter, Wochenendbeurlaubungen, offener Vollzug usw. Manchmal macht man das stufenweise, bei pflegeleichten Häftlingen kann man auch schon darauf verzichten und gleich offener Vollzug. In Rheinland-Pfalz derzeit schwierig.

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