Justizvollzugsanstalt Meppen

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    Hausanschrift Telefon | Fax | Email

    Justizvollzugsanstalt Meppen

    Grünfeldstraße 1
    49716 Meppen


    Tel: 05935-7070
    Fax: 05935-597

    Email: JVMEP-Poststelle(at)justiz.niedersachsen.de

    Besuch in der Hauptanstalt JVA Meppen

    Grundsätzliches

    In der JVA Meppen werden Ihnen unterschiedliche Besuchsangebote ermöglicht:

    • Besuch im Besucherraum
    • Langzeitbesuch
    • Fit für Familie
    • Vater-Kind-Tag
    • Entfernt zusammen wachsen
    • Familientag

    Jeder Inhaftierte kann im Monat drei Besuche empfangen, davon maximal zwei Langzeitbesuche (hiervon einmal LZB am Wochenende). Zugelassen werden maximal fünf Personen, davon maximal drei Erwachsene. Kinder sind jederzeit willkommen. Einige Zeiträume sind darüber hinaus ausschließlich für Familien mit Kindern reserviert und uneingeschränkt zu nutzen.

    Der Besuch wird von dem Inhaftierten beantragt, der Besuchsschein ist den Familien zuzuleiten und als Genehmigung am Besuchstag mit einem gültigen Ausweisdokument vorzuzeigen.

    Bei Fragen zum Besuch können Sie sich unter Tel.: 05935/707-112 oder persönlich während des Besuchs gerne an unser Besuchsteam wenden.

    Räumlichkeiten
    Der Besucherbereich ist groß gestaltet und mit einer Spielecke für die Kinder ausgestattet. Ebenfalls stehen im Besuchsbereich Automaten für den Erwerb von Getränken bereit. Rauchen ist während des Besuchs nicht gestattet.
    Bitte beachten Sie, dass das Einbringen von Gegenständen nicht gestattet ist.

    Ausweispflicht
    Besucherinnen und Besucher müssen sich durch Vorlage eines gültigen Ausweispapiers - keine Kopie - an der Pforte ausweisen und durch Vorlage eines Besucherscheins / Besuchserlaubnis anmelden. Zu den gültigen Ausweispapieren zählen:

    • Personalausweis
    • Reisepass
    • Identifikationsausweise der EU-Mitgliedsstaaten
    • Ausweisersatz
    • Aufenthaltserlaubnis
    • Aussetzung der Abschiebung (Duldung)
    • Dienstausweis

    Der Führerschein gilt nicht als Ausweisdokument! Kinder müssen im Ausweisdokument der Eltern eingetragen sein oder über einen Kinderausweis verfügen. Ab dem 10. Lebensjahr muss der Kinderausweis mit einem Lichtbild versehen sein.

    Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, die Inhaftierte allein besuchen wollen, dürfen ohne besondere Genehmigung des Erziehungsberechtigten nicht zugelassen werden. Unter 14 Jahren findet der Besuch ausschließlich in Begleitung eines Erwachsenen statt.

    Die Ausweisdokumente verbleiben an der Außenpforte. Wenn sich Besucher oder Kinder nicht ausweisen können, findet der Besuch nicht statt.

    Besucherkontrollen
    Der Besucher wird aufgefordert, alle Gegenstände, die er bei sich führt, in das ihm zur Verfügung gestellte Schließfach einzuschließen. Der Mitarbeiter des Besuchsdienstes weist die Besucher darauf hin, dass sie außer

    • Besuchschein / Besuchserlaubnis
    • Papiertaschentüchern
    • den Einkaufsbetrag in Münzen

    nichts mit sich führen dürfen.

    Kleinkinder
    Kleinkinder werden auf dem Arm mit in den Besuchsraum genommen. Kinderwagen sind im Besuchsraum nicht zugelassen und werden im Vorraum des Besuchsbereich unter Aufsicht des Besuchsbeamten abgestellt.

    Seelsorgerische Gespräche
    Sollten seelsorgerische Gespräche mit Inhaftierten im Beisein von Angehörigen geführt werden, finden diese zu den allgemeinen Besuchszeiten der Justizvollzugsanstalt Meppen im Besucherraum statt. Hierzu bietet das Projekt Wartezeit mehr Auskunft.

    Besuchseinschränkungen
    Alkoholisierte oder unter Drogeneinfluss stehende Besucher werden nicht eingelassen. Auch bei aggressivem oder beleidigendem Verhalten sowie beim Versuch, unerlaubte Sachen einzubringen oder zu übergeben, wird der Besuch abgebrochen oder untersagt.

    Langzeitbesuch
    Der Langzeitbesuch dient der Aufrechterhaltung sozialer Kontakte, insbesondere bei den Gefangenen, bei denen auf absehbare Zeit keine Lockerungen pp. gewährt werden können. Die Entscheidung über die Gewährung von Langzeitbesuch wird gemäß einer bestimmten Verfahrensweise von der Anstalt getroffen. Langzeitbesuche finden in dafür gesondert hergerichteten Räumen ohne akustische und optische Überwachung statt. Die Teilnehmer am Langzeitbesuch haben jedoch mit Kontrollen durch den Besuchsdienst zu rechnen.

    Besuchszeiten der JVA Meppen:

    Besuch im Besuchsraum

    Montag bis Freitag (jeweils vormittags) nach Vereinbarung
    Dienstag 12.45 - 16.45 Uhr
    Donnerstag

    12.45 - 16.45 Uhr

    Freitag 12.45 - 16.45 Uhr
    Die gewünschte Besuchszeit kann innerhalb dieser Zeitfenster frei gewählt werden, muss aber auf dem Antrag angegeben werden. Letzter Einlass ist eine Stunde vor Besuchsende.
    Samstag

    09.00 - 11.00 Uhr

    12.00 - 16.00 Uhr (nur für Familien mit Kindern)

    Sonntag

    09.00 - 11.00 Uhr

    12.00 - 14.00 Uhr

    Langzeitbesuch

    Montag bis Freitag: 08.30 - 11.30 Uhr nach Vereinbarung
    Dienstag 12.45 - 16.45 Uhr
    Donnerstag

    12.45 - 16.45 Uhr

    Freitag 12.45 - 16.45 Uhr
    Die gewünschte Besuchszeit kann innerhalb dieser Zeitfenster frei gewählt werden, muss aber auf dem Antrag angegeben werden. Letzter Einlass ist eine Stunde vor Besuchsende.
    Samstag 09.00 - 14.00 Uhr
    Sonntag 09.00 - 14.00 Uhr

    Besuchszeiten für Anwälte, Anlaufstellen, Polizei etc.

    Montag - Freitag

    08.30 – 12.00 Uhr

    Um Wartezeiten zu verhindern, wird um Voranmeldung gebeten. Auf telefonische Anfrage, sind auch andere Besuchszeiten möglich.

    Tel. 05935/707–0 oder unter den Durchwahlen -112 und –214

    Zur Webseite der JVA Meppen

    Gott, gib mir die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die ich nicht ändern kann, den Mut, Dinge zu ändern, die ich ändern kann, und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

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