Mehrere Fragen zur Haft

  • Hallo, bin neu im Forum da man im Netz nichts findet. Habe mehrere Fragen, die Suchfunktion hier im Forum ist auch nicht grad toll, ich hoffe hier sind meine Fragen richtig. Zu den Fragen.

    1.

    Ist die Unterbringung eines Täters in eine JVA Straftats- oder Meldeadressen abhängig? oder beruht dies eher auf Zufall bzw freie Plätze?

    zb wenn jemand der in München gemeldet ist und 10fach Mord begeht, kommt dieser dann in eine bestimmte Einrichtung?

    Hintergrund dieser Frage ist die Haftvorbereitung bezüglich Gegenständen die man mitbringen darf.

    Bei Mord wird man wohl eher nicht die Möglichkeit bekommen zwischen Verhaftung und Entgültigem Urteil sich draußen darum zu kümmern und alls zusammen zu "sammeln.

    2.

    Gibt es eine Liste an Dingen die man Deutschlandweit in die JVA mitbringen darf? Also nicht JVA Castrop oder Bochum sondern eine generelle Liste unabhängig von einzelnen Anstalten?

    3.

    Darf man in U-Haft die selben Dinge mitnehmen wie man letztendlich auch in der Haft besitzen darf oder muss man dort Abstriche machen?

    4.

    Gefängnisladen, gibt es ein Einkaufslimit?

    Zb ich hab 100,- aufem Gefängnis konto, kann man diese zb bei 2 Einkäufen ausgeben und kann jemand von außen beliebig oft aufs Konto einzahlen?

  • Zu 1. Bei Strafhaft die Meldeadresse und die Zuständigkeit der JVAs. Diese erschließt sich aus dem Vollstreckungsplan des jeweiligen Bundeslandes.

    Zu2. Das ist leider in jedem Bundesland und jeder JVA anders. Grundsätzlich darf aber jeder eine Uhr, einen Ehering, eine benötigte Sehhilfen, benötigte Medikamente und etwas Geld für den Ersteinkauf mitbringen.

    Zu3. In Uhaft darf man in der Regel seine eigenen Kleidung tragen. Dies ist in Strafhaft nicht so. Auch gibt es Unterschiede bei den Summen die zum Einkauf zur Verfügung stehen. Alle Dinge, die man in Uhaft, über den Einkauf in der JVA erwirbt, darf man mit in Strafhaft nehmen.

    Zu4. Das regelt ebenso jede JVA anders. Es gibt überall feste Summen für den monatlichen Einkauf. Natürlich kann auf das Haftkonto beliebig viel eingezahlt werden, allerdings macht das wenig Sinn, da man eben nur über die jeweils festgelegten Beträge verfügen kann.

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