Untersuchungshaft bis zur Entlassung?!

  • Hallo zusammen,

    mein Mann ist jetzt seit 14 Monaten in U-Haft. Urteil ist gesprochen, aber Revision steht evtl noch aus. D.h. er wird wohl auch noch länger in U-Haft sitzen, mit allen Unannehmlichkeiten die diese mitbringt.

    In 6 Monaten wären bereits 2/3 der Haft abgesessen.

    Diese Haftzeit ist also absolut verlorene Zeit. Es gibt kein Vollzugsplan, kein Vollzugsziel, keine geregelte Arbeit, keine Möglichkeit der Weiterbildung, Sozialkontakte leiden etc.

    Sehe ich das richtig so? Oder gibt es irgendeine Möglichkeit seine Situation zu verbessern?

    Wird in der JVA er/sein Verhalten trotzdem irgendwie bewertet?

    Werden trotzdem Stellungnahmen o.ä. über ihn abgegeben?

  • Seid ihr denn in Revision gegangen?

    Die kann gerne mal ein Jahr dauern und hat, glaube ich, sehr geringe Chancen.. Mir wurde gesagt nur 3% gehen durch und ob das dann auch tatsächlich was bringt ist fraglich.. und Geld kostet der Spaß ja auch nicht wenig..

    Wenn die Haft "etwas bringen" soll dann hätte man das Urteil ja rein theoretisch auch akzeptieren können und dann los legen um etwas in Haft anzugehen.

    Solange die Revision läuft ist weiterhin der U-Haft Status erhalten.. und die dauert wie sie dauert..

    Kann er nicht trotzdem an Gruppen teilnehmen, die Bewertungen dort fließen in die Akte mit rein.. eigentlich wird gefühlt alles dokumentiert.

    Bei uns hat sich aber nach der U-Haft nichts geändert, er war vorher arbeiten, hatte seine Gruppen, konnte normal Besuch empfangen, telefonieren, Briefe musste er lediglich vor dem Beamten öffnen.. ich denke dass U-Haft nicht gleich U-Haft ist.. vielleicht kocht ja da auch jedes Bundesland sein eigenes Süppchen.. oder jede JVA, das kann ich nicht sagen.. und die Straftat spielt vielleicht auch eine Rolle.

    Aber wie jetzt die juristischen Feinheiten sind weiß ich natürlich nicht.

    Liebe Grüße!!

    <3 Go to Hell, Im not here to entertain you! <3

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