Fragen Ablauf lockerungen

  • Hallo ihr Lieben, ich weiß nicht genau ob es hier hin gehört aber ich brauche mal eure Hilfe.

    Ich fasse noch mal kurz zusammen. Gesamtstrafe 13jahre. Abgesessen bis März 18 8,5jahre. Dann offener vollzug 1 Jahr. Dann Diebstahl(Lebensmittel wert 50€)zurück in Gv.

    Antrag auf Reststrafe mit Gutachten lief zu dem Zeitpunkt schon.

    Mittlerweile Gutachten in der Jva gewesen mit dem Ergebnis das er psychotherapie braucht und zurück in den offenen soll.

    Letzte Woche war nun die Verhandlung in der jva.

    Nix mit Reststrafe und im Beschluss steht noch nicht mal eine Empfehlung für den offenen obwohl der Richter es erwähnt hatte.

    Ich hatte sogar schon einen Therapeuten draußen der ihn übernehmen würde bzw sofort beginnen kann.

    Das alles interessiert die jva nicht.

    Er soll dort drinnen Therapie machen (Sozialarbeiterin meinte die die er braucht ist dort drinnen gar nicht möglich - engmaschig und so nicht umsetzbar außerdem braucht er hilfe draußen und nicht dort drinnen) für lzb haben wir angeblich ne sperre bis 1.9. Und sein Abteilungsleiter will ihn frühstens im Oktober für begleiteten vorschlagen? Das kann doch alles nicht sein. Wisst ihr noch eine andere Möglichkeit? ||

  • Welche Möglichkeiten sollten wir denn haben?

    Fakt ist in dem Fall leider, dass die JVA nach Abwägen aller Möglichkeiten entschieden hat er bleibt im GV , da kann ein Richter den OV erwähnen , noch so viele Empfehlungen abgeben, die Entscheidungskraft in welcher Form des Vollzuges er die Zeit noch verbringt liegt in den Händen der JVA. Es gibt kein gesetzliches Anrecht auf den offenen Vollzug.

    Er muss und sollte sich nun mit seiner zuständigen Sozialarbeiterin zusammen setzen welche Therapiemöglichkeiten sie ihm anbieten können.

    Meine Vergangenheit ist Geschichte...meine Zukunft mein Geheimnis und jeder Augenblick ein Geschenk

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