Anhörung?

  • Hallo zusammen,

    Wann kommt es denn zu einer mündlichen Anhörung, bzw wann auch nicht? Wovon ist das abhängig?

    "Diese entscheidet dann entweder im schriftlichen Verfahren oder nach mündlicher Anhörung"

    Viele Grüße

  • Aus meiner Erfahrung gibt es immer dann eine Anhörung wenn die JVA nicht ganz mit 2/3 einverstanden ist, wenn es sich nicht um einen Erstverbüßer handelt, wenn die STA Veto einlegt. Auch bei sehr langen Strafen gibt es oft eine Anhörung.


    Am Ende ist es aber immer eine Einzelfall Entscheidung. Und wie so oft muss man die Justiz nicht verstehen.

    Als Beispiel:ein Inhaftierter bekommt weder Halbstrafe, noch 2/3. Er stellt Reststrafenantrag. Selbst die STA befürwortet, die JVA jedoch lehnt an.

    Nicht etwa weil er so schlimm war. Sie hatten nur keinen Ersatz für ihn als Hausarbeiter(er war echt toll In seinem Job).

    Der Richter hat ihn gehen lassen.

    Die Wege der Justiz sind unergründlich.

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