Therapie statt Haft

  • Hallo Ihr Lieben,

    Vielleicht kann mir jemand helfen meine Gedanken zu ordnen. Verhandlung von meinem Sohn war vor einigen Tagen.. Er kam in Handschellen aus der U-Haft?? in den Gerichtssaal. Urteil 2 Jahre und 3 Monate ohne Bewährung. Abzüglich 10 Monate was sich aus U-Haft und vorherige Therapiezeit anrechnen lässt. Erneut seine Chance bekommen auf Therapie zu gehen.

    Er wird erstmal nach Adelsheim in den Zugang kommen. Was danach? Wer kümmert sich um den Therapieplatz und alles andere? Klar muss er das machen aber ist ja eingeschränkt dort. Kann ich als Mutter oder der Anwalt was machen, dass sich das ganze beschleunigt?

    Die erste Therapie bekam er zugesagt als er noch minderjährig war. Da hat die Dame mir am Telefon das so erklärt gehabt, dass diese von und mit meinen Rentenbeiträgen angerechnet wird. Inzwischen ist mein Sohn volljährig. Wer ist jetzt für die Kostenzusage zuständig? Er ist ja momentan als Inhaftierter übers Land Krankenversichert. Aber wie läuft das wenn er bald in Therapie geht? Er muss doch weiterhin und vor allem dann versichert sein. Darf ich ihn jetzt schon wieder mit in die Familienversicherung nehmen? Soviele Fragen:grazy: und ich finde nichts konkretes im Netz darüber..

    An dieser Stelle einen sehr lieben Dank und ein großes Lob für die Gründung so eines nützlichen Plattformes.:thumbup::)

    LG ❤️Mamaherz❤️

  • Hallo Mamaherz,

    sei gegrüßt. es geht um den § 35 BtMG nicht um den § 64 StGB.

    Ja, er muss einen Platz finden und einen Kostenträger. Die Reststrafe darf nicht über zwei Jahre liegen und die Taten müssen wegen der BTM-Abhängigkeit geschehen sein. Das scheint wohl geklärt zu sein.

    Wegen des Platzes. Wir haben hier viele Einrichtungen verlinkt. Schau Dich einfach mal um. Es ist wichtig, dass er die richtige Einrichtung findet.

    Wegen des Kostenträgers: Normalerweise der Rentenversicherungsträger, weil es eine Reha-Maßnahme ist. Wenn er noch nie gearbeitet hat, kann es aber auch die Krankenversicherung sein. Es gibt in jeder JVA externe oder interne Drogenberatungen, die bei der Antragstellung Hilfe leisten. An die muss er sich wenden.

    Wenn er wirklich von den Drogen weg will, gibt es genügend Hilfsangebote. LG Lasker

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