Fragen zum Haftantritt

  • Guten Tag,

    ich bin neu hier und wurde zu 1,9 Jahren verurteilt. Es wird der erste Knastaufenthalt.

    1. was passiert wenn man die Haft nicht antritt, bzw. wie lange dauert es bis ein Haftbefehl kommt?

    2. Hat jemand Erfahrung mit Haftaufschub, die Staatsanwaltschaft sowie das Amtsgericht haben es abgelehnt. Eine Sofortige Beschwerde liegt nun beim Landgericht, wie sind die Chancen? Was kann man danach noch tun?

    3. wie ist die JVA Ulm war schon jemand dort, gerne PN.

  • Hallo Saussewind.

    Ich versuche mal deine Fragen zu beantworten.

    Zu 1. Bis ein Haftbefehl ergeht wird es nicht all zulange dauern. Ich schätze mal das man maximal eine Woche auf dich wartet, bevor man dich suchen lässt. Wenn man als Erstverbüßer, mit einer Strafe von unter 2 Jahren, die Haft nicht selbst antritt, ist dass nicht sonderlich clever. Du verbaust dir damit einiges im Vollzug. Es wird deutlich länger dauern oder gar nicht soweit kommen, dass du in den Genuss von Lockerungen oder offenen Vollzug kommst.

    Zu 2. Wenn Haftaufschub abgelehnt wurde, bleibt nur die Beschwerde. Bis diese bearbeitet wird, kann es jedoch Monate dauern. Die Beschwerde hat keine aufschiebende Wirkung. Die Haft muss trotzdem angetreten werden. Ich weiß ja nicht wie du den Aufschub begründet hast, aber ohne vernünftige, mit Nachweisen versehene, Begründung sieht es meist schlecht aus.

    Zu3. Kann ich dir nichts sagen. Eventuell findet sich jemand, mit Erfahrungen in oder mit der JVA Ulm.

    LG Kaja

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