"Weihnachtssondereinkauf" finanziell unterstützen?

  • Hallo Kenner der Szene,

    folgende Sachlage: Unser Sohn sitzt in GV in Lübeck.

    Bisher hat er uns nicht um finanzielle Unterstützung gebeten und alles selber geregelt.

    Nun hätte er die Möglichkeit einen Sondereinkauf zu Weihnachten zu tätigen, hat aber nur 40€ Taschengeld, da er nicht arbeitet weil ein Verlegungsantrag läuft.

    Wir würden ihm gerne daher den Weihnachtseinkauf finanzieren.

    Nun teilte er uns mit, das es nicht geht, da auf seinen Konten eine Pfändungstitel liegt.

    Welche Möglichkeit haben wir, ihm das Geld legal zukommen zu lassen?

    VG Bikerboy

  • Bikerboy da solltet ihr euch noch mal genau informieren. Einzahlungen die explizit als Sondergeld, vermutlich 1, (Weihnachtseinkauf wäre Sondergeld) gekennzeichnet sind, sind kein Eigengeld und nicht pfändbar. Das ist selbst in Bayern so geregelt.

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