Beiträge von Chris

    Nun, auf jeder Abteilung gibt es Schmerztabletten, die nicht Apothekenpflichtig sind. Die dürfen auch Vollzugsbeamte einem Inhaftierten ausgeben. Für stärke Schmerzmittel ist am Wochenende der diensthabende Sanitäter zuständig, weil kein Arzt am Wochenende in der JVA Dienst schiebt. Aber auch hier hält sich die Stärke der Tabletten im Rahmen.

    Ich kenne das Problem nur zu gut, ich habe häufig mit Migräne zu kämpfen, auch während meiner Haftzeit. Meist tauchen Schmerzen immer zum Wochenende auf und man muss sich halt mit maximal 2 Kopfschmerz - Tabletten zufrieden geben.

    Dank meinen ärztlichen Berichten die ich mit in die Haft nahm wurde mir vom Arzt die Medikamente verschrieben, die mir mein Neurologe verordnet hatte.

    Sich beschweren kann man sich beim Ministerium, das aber so ziemlich aussichtslos ist.

    Das pushen von Themen ist laut Forenregeln hier nicht gestattet, daher habe ich Dein obigen Beitrag gelöscht.

    Jedes Gerichtsverfahren verläuft anders, niemand hier wird Dir schreiben können wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, das der Richter wie sein Vorgänger entscheidet.

    Es nützt Dir auch nichts, wenn jemand ein ähnliches Verfahren gehabt hätte, wo der Richter genauso entschieden hat, wie sein Vorgänger. In Euerem Gerichtsverfahren könnte der Richter auch anders entscheiden, das ist alles ein hätte, wäre, wenn........Wunschkonzert.

    Das sind doch gute Nachrichten, da wünsche ich Euch viel Spaß beim Ausgang.

    Bei mir war das so, wenn ich Ausgang hatte konnte man mich in diesen Monat nicht mehr besuchen.

    Vielleicht ist das in Bayern anders, kann ich mir allerdings nicht vorstellen, weil in Bayern die Uhren noch anders laufen, als in NRW und RPL.

    Frag lieber mal nach

    Ich will Dir hier keine falschen Hoffnungen machen, nachher kommt es doch anders und dann ist die Enttäuschung groß.

    I.d.R. geht aber fast jede Justizvollzugsanstalt vom ⅔ Termin aus und wenn das schon im Vollzugsblatt steht, dürfte bei normalen Vollzugsverhalten nichts gegen die ⅔ Entlassung sprechen.

    Ich müsste ja dann auch garantieren, das er eine Unterkunft hat wenn er im OV raus darf.

    Das ist richtig, beim Wochenendurlauben muss eine Unterkunft und Verpflegung gewährleistet sein. Er wird auch Deine Anschrift als Urlaubsadresse angeben müssen. Aber das sind alles völlig normale Vorgänge um an den heiß begehrten Urlaubsschein zu gelangen.

    Sorry für die ganzen Fragen, wie haben sowas von Null Plan.

    Da gibt es nichts zu entschuldigen, denn dafür ist das Forum vor 19 Jahren gegründet worden.

    Welcher Ottonormalverbraucher weiß denn schon, wie die Verhältnisse in einer Strafanstalt sind. sds

    Hallo ManuMin,

    Ich habe fast 48 Monate in Wittlich meine Strafhaft verbüßt und kann Dir schreiben das was die Sozialarbeiterin erzählt hat, nicht stimmt.

    Dein Mann kann sehr wohl Lockerungen bekommen, auch wenn er vor 7 Jahren zwei Suizid Versuche hinter sich hatte. Ob Dein Mann OVA tauglich ist, entscheidet nicht die Sozialarbeiterin, sondern der Psychologe. Er wird vor der Vollzugskonverenz mit Deinem Mann sprechen, wenn er Bedenken haben sollte.

    Mit Lockerungen wird in Wittlich bzw. Rheinland-Pfalz immer im geschlossenen Vollzug begonnen, wie in den meisten Justizvollzugsanstalten Deutschlands.

    Bei der Länge der Haftzeit Deines Mannes sollte das eigentlich kein größeres Problem sein. Zur meiner Haftzeit gab es in Trier keine offene Vollzugsanstalt, die sind immer in die offenen Anstalten nach Wittlich oder Koblenz verlegt worden.

    Daher weiß ich, das auch in Trier mit den Lockerungen im geschlossenen Vollzug begonnen wird.

    Hier hilft nur abwarten, wie Du es ja auch schon geschrieben hast.

    Es gibt leider viele Sozialarbeiter die absolut keinen Plan von ihrer Arbeit haben und damit den Ruf der engagierten Sozialarbeiter schädigen.

    Mein Freund sitzt nicht in Unterduchungshaft sondern ist schon in Strafhaft

    Ich habe es gelesen und bin auch von der Strafhaft ausgegangen, VictoriaHelsing .

    Trotzdem kann die Staatsanwaltschaft Überhaft beantragen, falls das offene Verfahren bis zu seinem Entlassungszeitpunkt nicht beendet wurde. Er bleibt dann über seine Strafhaft hinaus weiterhin in Haft und das ist dann wieder Unterduchungshaft.

    Deine Frage war:

    Meine Frage ist wie lief das ab wurde derjenige dann verurteilt und die Haftstrafe dadurch verlängert oder kann sowas auch zur Bewährung ausgesetzt werden?

    Und ich habe Dir ausführlich geantwortet, lese Dir meine Antwort einmal in Ruhe durch.

    Um mal aufs Thema zurückzukommen sind offene Verfahren während der Strafhaft immer ein Hindernis. Es gibt keine Vollzugslockerungen solange kein Urteil verhängt und das Verfahren abgeschlossen wurde.

    Sollte sich das Verfahren über den Entlassungszeitpunkt hinaus ziehen, kann die Staatsanwaltschaft sogenannte Überhaft beantragen, dann ist nix mit Entlassung und befindet sich wieder in Untersuchungshaft.

    Das Dein Freund stets von Nachschlag spricht, ist völlig normal. Das habe ich in meiner ersten U-Haft auch getan. Damit wollte ich meine Freundin auf eine sehr lange Strafhaft vorbereiten. Ich wusste von was meine Rechtsanwältin ausgegangen ist und was andere in vergleichbaren Verfahren bekommen haben.

    Sie wollte das auch nicht hören, mir aber war wichtig das sie sich darauf einstellt mich fünf oder sechs Jahre im Knast besuchen darf. Sie aber sagte immer das ich auf Bewährung rauskommen würde, was ich wiederum nicht hören wollte.

    Ich hatte diesbezüglich verdammtes Glück gehabt, ich habe Bewährung bekommen, das konnte keiner verstehen, selbst ich brauchte eine Zeit das alles zu begreifen.

    Dein Freund weiß was ganz genau welche Straftaten er begangen hat, was die Kriminalpolizei vielleicht noch nicht weiß, aber eventuell doch ermitteln könnten.

    Daher nehme es Deinem Freund nicht übel, sagt ihm das Du ihn verstehst und trotz aller Widrigkeiten nicht hängen lässt. Dann hört er auch auf und fühlt sich nicht mehr so unsicher.

    Nun, auch ohne §64 würde Dein Bruder seinen Strafvollzug in einer Zelle (nennen wir ihn mal Haftraum sds ) verbüßen müssen, daher verstehe ich seine Angst nicht.

    Die meisten 64er Therapie-Anstalten sind anders aufgebaut, als eine geschlossene Anstalt. Bei uns hier in der LVR sehen sie eher einem Landschulheim ähnlich, nur eben mit Stachel - Drahtumzäunung.

    Also Unterschiede zum GV gibt es schon und zum Thema gegen das Urteil anzugehen, wirst Du hier keine Empfehlung bekommen. Die Entscheidung muss leider Dein Bruder fällen.

    Ich kann es nur schwer nachvollziehen, warum man solche "Bedenken" hat. Wenn ich abhängig und therapiewillig bin, dann ist mir doch die Therapieform eher zweitrangig, wichtig ist mir doch, mein Suchproblem in den Griff zu bekommen.

    Die Gutachterin soll die vorsitzende Richterin unterstützen, um ein besseres Bild vom Angeklagten zu bekommen. Das bedeutet nicht, das das Gericht unbedingt dem Gutachten folgen muss, wenn das Gericht der Meinung ist das der §64 der bessere Weg ist, als der §35, hat das nichts mit mit Kanonen auf Spatzen schießen zu tun. Denn Sucht ist nun mal Sucht, es gibt keine "kleine oder ein bisschen Sucht".

    Wichtig ist, das Dein Bruder nach der Haft ein suchfreies Leben führen kann und dabei dürften Paragrafen eigentlich keine Rolle spielen.

    .....habe ich so langsam das Gefühl, dass mein Partner da in jeder JVA quasi wieder auf "Null" gesetzt wird und man sich immer wieder aufs Neue erst ein Bild von seinem Verhalten und seinem Kooperationswillen machen will.

    Dein Gefühl trügt Dich nicht. Es ist leider wirklich so, das man in jeder neuen Justizvollzugsanstalt bei Null anfängt. Keiner kennt den " Neuen " und egal was in seiner Akte steht will jede JVA sicher gehen, seinen Schützling zu kennen. Denn wenn etwas schief geht, ist der Aufschrei in den Medien groß und die Anstaltsleitung steht ungewollt unter Beschuss.

    Ich erinnere mich immer noch an den Fall aus RLP Tödliche Geisterfahrt eines Freigängers und Die Geisterfahrt einen Freigängers beschäftigt weiter die Gerichte.

    Ich kann das Verhalten der Anstalten schon verstehen, auch wenn es für die Betroffenen kaum nachvollziehbar ist.

    Ich würde auf jeden Fall noch mal bei Linde anrufen.

    Wenn Dein Mann 2 Jahre vor der Inhaftierung keinen Sauerstoff genommen hat, fängt man von vorne an. Klar.

    Aber wenn er nur Nachts Sauerstoff benötigt, kann er auch eine Nacht aussetzen. Denn so schnell fällt die Sauerstoffsättigung nicht ab. Bei Langzeitsauerstoff-Patienten wäre das schon fataler.

    Du hast da recht, aber hier geht es um eine Fortsetzung der Sauerstofftherapie. Ich bin auch bei Linde Gas Therapeutics und muss diese jährliche Verordnung einreichen. Dafür hat man bei Linde 4 Wochen Zeit, liegt die Verordnung dann nicht vor, erhält man die private Rechnung.

    ...aber auch da wird jährlich geprüft ob er noch Sauerstoff benötigt

    Chronische Krankheiten sind Krankheiten, die lange andauern, nicht vollständig geheilt werden können. Man wird immer Sauerstoff benötigen, nur soll durch die neue Verordnung gewährleistet werden das die Krankheit nicht schlimmer geworden ist.

    Aber wofür sind die 200 Euro die Woche ???

    Dein Mann erhält in der JVA eine ärztliche Entlassungsuntersuchung. Im ärztlichen Bericht wird auch die COPD festgehalten, darauf soll er auf jeden Fall achten wenn die COPD während der Haft diagnostiziert wurde.

    Hat er schon vor der Haft die COPD gehabt, ist das alles wesentlich einfacher.

    Einfach an den alten Versorger wenden, der liefert einen Tag vor der Entlassung den Sauerstoffkonzentrator. Da benötigt die Krankenkasse keine neue Verordnung, da COPD eine Chronische Krankheit ist.

    Was auch noch dazu kommt sind die Kosten an die 200 Euro die Woche

    Wie kommt Ihr denn dazu ?

    Das ist doch eine Krankenkassen-Leistung und nicht Zuzahlungspflichtig

    Ich denke mal, daß es hier nur um die Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer geht und ggf. um eine Aussetzung der Freiheitsstrafe.

    Wenn Anstalten überbelegt sind, kann die Kammer auch ohne Antragsstellung eine Anhörung zur Aussetzung der Freiheitsstrafe anberaumen.

    Bei der kurzen Strafhaft Deines Partners ist das nichts ungewöhnliches, aber er muss mit einer Strafaussetzung einverstanden sein.

    Ich denke hier kann Dir Lasker genaueres schreiben, er kennt sich mit der Strafprozeßordnung viel besser aus.

    Einweisungs Entschließung

    Von einer"Einweisungs Entschließung" habe ich bis jetzt noch nie gehört und kann mir darunter nichts vorstellen. Bist Du Dir da sicher das es sich um eine Entschließung handelt und er sich in der Aufregung vielleicht verlesen hat und da eventuell "Entscheidung" steht?

    Ja, den bekommt man auch. Entweder stellt das Gericht oder der Rechtsanwalt den Antrag auf ein Pflichtmandat.

    Für einen Pflichtverteidiger muss man nicht unbedingt hinter Gittern sitzen. Das hängt alles von den finanziellen Dingen ab.

    Ich kann Dich da voll und ganz verstehen, mir ist es genauso ergangen. Mitte August hatte ich meine Anhörung und Anfang September erhielt ich meinen Beschluss zur Aussetzung meiner Strafhaft auf Bewährung.

    Rechne mal damit das dies bis zu 2 - 3 Wochen dauern, oft sogar länger.

    Du hast über das Kontaktformular folgendes geschrieben:

    Mein Konto wurde gesperrt. Weil die Handy Nummer nicht stimmt. Natürlich stimmt diese nicht weil ich keine habe in Deutschland. Lest bitte meinen Artikel. Ich bin in Asien und habe keine deutsche Handynummer .
    Bitte um Rückantwort

    Diese Rückmeldung habe ich Dir heute morgen zugeschickt, unteranderem mit dem Hinweis das wir keine Deutsche Telefonnummer verlangen, sondern nur eine gültige. Ich habe Dich gebeten, Dir noch einmal unsere Foren-Regeln durchzulesen und auch das steht nichts über eine deutsche Nummer drin.

    Du hast bei der Registrierung mit dem Klick auf "akzeptieren" bestätigt diese Foren-Regeln durchgelesen zu haben.

    Du hast bewusst eine falsche Telefonnummer angegeben und damit gegen unsere Regeln verstoßen.

    Jetzt verstößt Du wieder gegen unsere Forenregeln, in dem Du einfach einen neuen Account erstellt hast. Doppelaccounts und sind hier verboten.

    Du setzt Dich einfach über unsere Regeln hinweg und verstehst die Aufregung nicht?

    Wo bleibt denn Dein Respekt den Mitglieder*innen gegenüber, die diese Foren-Regeln erstellt haben?

    Was hast Du von dem getan, was in der Registrierung von Dir verlangt wurde?

    Mal einen einzigen Blick in unser Regelwerk geworfen?

    Normalerweise hätte ich Deinen 2. Account hier umgehend gelöscht, doch ich stehe hinter meinem Team, weil ich gebeten wurde mich in dieser Angelegenheit zurückzuhalten.

    Ich meine ich habe Mal gelesen,dass wenn jemand in Haft muss in der Bewährungszeit, die Haftstrafe mindestens 6 Monate sein muss damit die Bewährungen wiederrufen werden können.

    Hallo Mona,

    Diese Information ist komplett falsch, weil sie völlig unlogisch ist.

    Bei einer Bewährung bleibt der Verurteilte in Freiheit bzw. wird in die Freiheit entlassen, der eigentliche Strafausspruch besteht jedoch trotzdem.

    Anders als vielfach vermutet oder in den Medien dargestellt, ist die Bewährung aus juristischer Sicht keine Strafart neben oder statt einer Freiheitsstrafe („Bewährungsstrafe“). Die Strafe wird lediglich nicht vollstreckt, der Verurteilte bekommt stattdessen Gelegenheit, in einem festgelegten Zeitrahmen zu zeigen, dass er keine weiteren Straftaten mehr begeht. Wird er innerhalb des Bewährungszeitraumes rückfällig oder verstößt gegen Bewährungsauflagen, droht der Widerruf der Strafaussetzung und die Vollstreckung der ausgesprochenen Strafe.

    Beispiel:

    Du wirst 1x wegen Diebstahl zu 4 Monaten Haft und 1x wegen Fahren ohne Führerschein zu 7 Monaten auf Bewährung verurteilt. Dann fährst Du weiter Auto und wirst erneut erwischt. Dir wird die Bewährung von 7 Monaten widerrufen und jetzt sitzt Du im Knast. Damit zählst Du als Bewährungsversager und hat gegen den Sinn der Bewährung verstoßen der unteranderem an die Straftheorien geknüpft (Erläuterung Straftheroien hier) ist.

    Ob Pflicht- oder Wahlverteidiger ist hier schon seit Jahren immer wieder ein Thema.

    Als erstes möchte ich klarstellen das Du keinen Rechtsanwalt ein Mandat für Deinen Lebensgefährten erteilen kannst, das kann nur Dein Lebensgefährte.

    Wie sinnvoll es ist, den Rechtsanwalt zu wechseln bzw. vom Wahlverteidiger zum Pflichtverteidiger oder andersrum umzusteigen hängt von den Zielen ab die man verfolgen will.

    Das der jetzige Rechtsanwalt zum Pflichtmandat wechselte muss nichts schlechtes bedeuten. Mit Sicherheit will er Euch unnötige Kosten ersparen, was ja nichts mit seinen Fähigkeiten zu tun hat.

    Mancher Pflichtverteidiger macht sogar oft bessere Arbeit, als ein Wahlverteidiger. Selbst ein teurer Wahlverteidiger kann kein "Wunschurteil" erwirken oder etwas aussichtloses. Im Knast sitzen viele die ihren Anwälten die Schuld geben, das sie mit einem Urteil leben müssen, das nicht in ihrem Sinne getroffen wurde. Da werden alle Rechtswege ausgeschöpft und zu 98% bleibt es beim ursprünglichen Urteil. Selbst wenn der Richter nochmals betont mit dem Urteil gut weggekommen zu sein, wird bis zur letzten Instanz gegangen.

    Rechtsanwälte sind keine Zauberer.

    Ich kenne leider nur sehr wenige Mitgefangene die mit ihren Rechtsanwalt völlig zufrieden waren, ich bin einer von ihnen gewesen.

    Mir hat es sehr gefallen das meine Rechtsanwältin von Anfang an Klatext mit mir gesprochen hat. Sie hat auf Grund meiner Vorstrafe keine Bewährung mehr gesehen und ist von einem Strafmaß von 5 bis 6 Jahren ausgegangen.

    Meine Frau war der Meinung noch andere Rechtsanwälte aufzusuchen, was wir dann auch machten aber auch die sahen es ähnlich wie meine Rechtsanwältin. Wer weiß solche Gesetzverstöße besser einzuordnen als ein Jurist?

    Alles ist auch so eingetroffen wie es mir voraus gesagt wurde, nur das aus dem Strafmaß keine 6 Jahre wurden, sondern 5.

    Ob es etwas gebracht hätte in Revision zu gehen, glaube ich kaum. Außer das ich etwas länger in Freiheit verbracht hätte, sich alles nach hinten verschiebt und höhere Kosten, wäre dabei nichts rausgekommen.

    Bei Euch geht es um ein Strafmaß von 2 Jahre und 3 Monate und ggf. um § 64.

    Wie verhältnismäßig sind da die höheren Kosten?

    Rechnet Euch das vorher gut durch, denn viel Geld in den Sand zu setzen muss man nicht unbedingt haben.

    Er hat es also auch in dieses Forum geschafft, welche Diskussion soll denn dazu geführt werden?

    Ich habe während meiner Haftzeit nie andere Inhaftierte gefragt, was für eine Straftat sie begangen haben. Die allermeisten erzählen es von sich aus, bei anderen die es nicht von selbst erzählen, kann man es oft erahnen. Dadurch versuchte ich "unbefangener" meinen Mitgefangen gegenüber zu stehen.

    Damit bin ich eigentlich immer sehr gut gefahren.

    Ich glaube das hier schon einmal erwähnt zu haben, das ich mit einem rechtsextremen Strafgefangenen zusammen gearbeitet habe und durch Gespräche mit ihm einen "tieferen" Einblick in deren Weltanschauungen erhalten habe. Vieles habe nicht gewusst, wie z.B. das weiße Schnürsenkel in den Stiefeln eine besondere Bedeutung haben.

    Ich muss neidlos anerkennen das er sehr sprachgewand war und oft die total bescheuerten Ansichten (Leugnung des Holocaust) so glaubwürdig verkauft hat, das es mich nicht wunderte, das so viele sich zum Rechtsextremismus hingezogen fühlen. Das ist 20 Jahre her und schon damals hat er gesagt das die Zeit der "Glatzen" und "Springerstiefel" der Vergangenheit angehören. Es wird auf jeden Fall eine neue Art NSDAP geben und die Verbindungen werden bis weit in die Politik gehen, ähnlich wie 1933.

    Damals habe ich ihn innerlich belächelt und bin mir sicher gewesen das unser Staatsschutz gut organisiert ist und weiß was zu tun ist.

    Ich bin des besseren belehrt worden, sehe es täglich um 20:00 Uhr in der Tagesschau.

    Mir ist es auch heute noch egal weshalb Eure Angehörigen einsitzen, wir haben gegen das Gesetz verstoßen und wurden dafür bestraft. Wer seine Strafe verbüßt hat, soll meines Erachtens seine 2te Chance bekommen seine Lebensweise zu ändern.

    Es gibt leider seitens des Staates viel zu wenig Unterstützung, sei es bei Drogenabhänigen die Therapie Möglichkeiten oder Aussteigerprogramme für Rechtsextremisten.

    Gerade hier halte ich das für enorm wichtig, weil Deutschland sich mittlerweile in ein Multikulturelles Land entwickelt hat, was ich persönlich geil finde und das das andere Menschen anders sehen, ist klar.

    Aber keiner wird als Rechtsextremist geboren, genauso wie Drogenabhängige etc.

    Es gibt halt labile Menschen, Menschen die mit der Politik unzufrieden sind, Menschen die völlig Orientierungslos durchs Leben gehen uvm.

    So, und nun hören diese Menschen die Worte meines rechtsextremisten Kollegen aus der JVA und plötzlich sehen sie eine neue Perspektive. Da muss man sich doch nicht wundern der Rechtsextremismus zieht sogar in die Bundestag ein. Ganz unauffällig wird dabei nicht geblieben. Jeder bekommt es mit, auch die die nicht um 20:00 Uhr die Tagesschau sehen.

    Die Ordnungshüter nimmt schon lange keiner mehr ernst, völlig respektlos wird auf Polizisten eingeschlagen und solche Bilder erreichen die Boulevardmedien....ein gefundenes Fressen.

    Wir alle sehen doch wie respektlos die Gesellschaft geworden ist und zum kleinen Teil ist das auch unsere Schuld....diesen Punkt aber weiter aus zu führen würde hier zu weit gehen.

    Was hat diese nun alles mit der Geiselnahme zu tun?

    Man weiß, das der Halle - Attentäter ein schwieriger Häftling ist, was aber wird dagegen gemacht? Nur weg sperren hilft hier überhaupt nicht, für mich gehört er unter psychiatrischen Obhut und das kann eine JVA gar nicht leisten.

    Der Attentäter hat Lebenslänglich mit anschließender Sicherungsverwahrung, wie muss man sich bei einem solchen Urteil wohl fühlen?

    Das dadurch plötzlich Einsicht herrscht und er zum Mustergefangener wird?

    Solch ein Urteil löst doch etwas in einem Menschen etwas aus und der deutsche Strafvollzug ist überhaupt nicht darauf eingestellt.

    Man kann nicht davon ausgehen das man ein besserer Mensch wird, wenn man eingesperrt ist. Wenn man schon Menschen einsperren, dann muss man auch für eine Resozialisierung sorgen, gerade bei solchen hohen Strafen.

    Eine Resozialisierung ist im deutschen Strafvollzug zwar vorgegeben aber umgesetzt werden kann man sie nicht.

    Wer nicht stark genug ist und sich nicht selbst am Haarschopf ziehen kann, geht unter. Das ist nicht nur im wahren Leben so, das gilt auch für den Knast.

    Das tragische daran ist jeder weiß das, Du weißt das, Deine Freunde oder Bekannte wissen das und auch unsere Politik weiß das.

    Aber ändern.....ändern tut sich nichts.....jedoch die Hoffnung stirbt ja immer zuletzt.

    Der deutsche Strafvollzug gehört von Grund auf reformiert, die letzte Reform war glaube ich 1969/72. Verdammt lang her....