Beiträge von Etzi-Mann

    Geplante Lockerungen sind keine festen Zusagen von Seiten der Anstalt.

    Hier der Auszug aus meinem Vollzugsplan wegen Vollzugslockerungen:

    "Unter Berücksichtigung der oben genannten Faktoren könnte vorbehaltlich einer positiven Vollzugsentwicklung eine vorzeitige Entlassung zum 19.Juli 2014 vostellbar sein.
    Der Gefangene kann vorbehaltlich der weiteren Entwicklung einen Antrag auf Verlegung in den offenen Vollzug in die Außenstelle Rothenfeld ab Februar 2013 stellen. Bedingung ist, dass der Gefangene aus dem offenen Vollzug heraus ein Lebensunterhaltungskonzept erstellt das es ihm ermöglicht in Zukunft ohne Begehung von erneuten Straftaten zu den finanziellen Mitteln zu kommen die er ebnötigt."

    Meinen Vollzugsplan bekam ich am 10.01.2013, also 3 Wochen bevor ich in den offenen Vollzug gehen konnte.
    Aber wie man eben so schön lesen kann, man ist in einem KANN-LAND :kotz:

    LG

    Etzi-Mann

    Hallo Mama Tembo,

    ich hatte eine Anhörung zur Halbstrafe. Bei der Anhörung merkte ich dann schnell, dass die Richterin mich nicht auf Halbstrafe gehen lassen wollte. So zog ich meinen Antrag zurück, damit die 2/3 Reststrafenaussetzung automatisch eingeleitet wird.
    So bekam ich keine Anhörung mehr, sondern den Beschluss. :thumbup:
    Und erst dann meldete sich der Bewährungshelfer bei mir persönlich als ich noch in Haft war. Kam ins Freigängerhaus und wir quatschten ein bischen. Machten dabei auch gleich den 1. Termin bei mir zu Hause aus.
    Ich denke mal, der Entlassungstermin steht bei deinem Mann schon fest. Wird auch irgendwo schon vermerkt sein, doch die rücken mit der Info einfach nicht raus. Da veranstaltet eben die Justiz wieder ein Kopfkino, wo ich nie nachvollziehen kann. :dong: Aber auf Punkto Psychospiele sind die ja spezialisiert.
    Und es gibt einige Fälle, wo der Gefangene keine Anhörung vor der Entlassung hatten. Es kam einfach der Beschluss.

    LG

    Etzi-Mann

    Hallo Mama Tembo,

    also wenn sich der Bewährungshelfer bei Deinem Mann schon gemeldet hat, SORRY, muss irgendwo schon festgeschrieben sein, wann er entlassen wird.
    Wäre ja auch nicht zum 1. Mal, dass die einen Beschluss bis zum letzten Tag zurück halten. Hatte ich während der Haft nicht nur einmal erlebt.
    Ich habe auch einen Bewährungshelfer und der meldete sich erst, als es schriftlich in Form des Beschlusses fest stand, dass ich entlassen werde.
    Ihr habt ja schon alles zusammen für die Entlassung. Therapieplatz usw.

    Bald habt auch Ihr es geschafft :thumbup: . Freut mich sehr für Euch.

    LG
    Etzi-Mann

    Es gibt derzeit im Internet eine Petition, die sofort meine Zustimmung bzw. Online-Unterschrift erhalten hat.
    Hierbei handelt es sich um die schlechte medizinische Versorgung in den Anstalten. Man kann diese Online-Petition per Internet unterschreiben. Auch besteht die Möglichkeit der Anonymität. Nach der Eingabe seines Namen und Adressdaten einfach den Button "ANONYM unterschreiben" anklicken. Okay, ich machte es nicht anonym und bin nicht der einzige aus dem Forum.

    Aus eigener Erfahrung stimmt dieser Sachverhalt leider. Ich war insgesamt 3 mal während meiner Haftzeit im Krankenhaus und die Nachversorgungen erfogten in der Haftanstalt. Es wurden die Arztbriefe aus dem Krankenhaus zum größten Teils ignoriert bzw. stellten die "Ärzte der JVA " ihre eigene Diagnose.

    Beispiele:

    - Bettelte wochenlang nach meinen Einlagen aus der Habe, die ich schon seit Jahren trage. Bekam ich nicht, weil die Ärztin die Einlagen nicht für notwendig befand. Es dauerte keine 10 Tage und ich bekam höllische Schmerzen in meinem rechten Bein. Angeschwollen bis zum geht nicht mehr und Schmerzen, die ich keinem Wünsche. Er als es zu spät war, kam der Notarzt und ich wurde mit Blaulicht und Sirene in eine Klinik gebracht. Nach 2 1/2 Wochen kam ich wieder in die JVA und zur Nachuntersuchung zum JVA-Doktor. erste Frage an mich war, was sie nun machen sollen!!! Ende vom Lied, ich bekam Hefetabeltten um den Magen-Darm-Trakt anzukurbeln.

    - Bekam einen Metallsplitter ins Gesicht ab. 2 cm unterhalb meines linken Auges. Mußte ins Krankenhaus, da der Krankenabteilung der Anstalt es an einer Spitz-Pinzette mangelte.

    - Dritter Aufenthalt im Krankenhaus, weil mich ein Auto bei der Knastarbeit angefahren hat. Das Auto erwischte mich Gott sei Dank nur mit dem Außenspiegel an meiner linken Hand. Zwei Finger bluteten und wurden dick. Bemerkung der Anstalt:" Können sie die 2 Finger noch bewegen, dann ist es ja nicht so schlimm." Nur nach hartnäckiger Beschwerde, kam ich am NÄCHSTEN Tag ins Krankenhaus. Naja, war ja auch ein Arbeitsunfall.

    Es sollte endlich in Justizvollzugsanstalten eine richtige Medizinische Versorgung geben und für Härtefälle Vollzugskrankenhäuser! Außerdem sollten nur noch JVAs BUNDESWEIT Betrieben werden die auch den Aktuellen Standarts entsprechen um ein Menschenwürdiges dasein in Haft zu Ermöglichen!!

    Hier der Link:

    https://www.openpetition.de/petition/onlin…-gefoltert-wird


    Bitte die Petition durchlesen. Leider fehlen noch viele Unterschriften. Haben auch schon viele unterschrieben, die nicht aus Bayern sind. :daumen:

    Hallo YouAndMe,

    ich hoffe und wünsche Euch, dass es mit der Verlegung in eine andere JVA klappt, :thumbup:

    ABER

    ich will Dir mal meine Erfahrung aus Bayern mitteilen. :dong:

    Ich war zuerst nur 17 km entfernt von zu Hause in einer JVA, doch meine Verlegung in eine weiter entfernte Haftanstalt stand an. Als ich verlegt werden sollte, stellte ich bei dem Anstaltsleiter einen Antrag, um in der Heimat nahen Anstalt bleiben zu können. Aufgrund des Antrages wurde ich zu einem persönlichen Gespräch zu dem Anstaltsleiter zitiert. Da wurde mir mitgeteilt, dass ich in zwei Tagen verlegt werde. Punkt aus Basta. Und weiter wurde vom Anstaltsleiter vor meinen Augen der Antrag zerrissen. :heul2:

    Weiter gibt es in Bayern ( und ich gehe davon aus, auch für die anderen Bundesländer ) eine Einweisungsbestimmung der Justiz. Das heißt, darin ist zu erlesen, in welche Anstalt der Gefangene zu kommen hat. Grundlegend ist da ausschlaggebend, wo man verurteilt worden ist und wie hoch die Gesamtstrafe ist.
    Ich wurde in Berufung vom Landgericht München II verurteilt zu 30 Monaten plus 6 Monaten Widerruf.
    Die Anstalt in meiner unmittelbaren Nähe ist aber nur für Haftstrafen bis max. 18 Monaten zuständig. Deswegen musste ich nach Landsberg. Und das obwohl die JVA Landsberg und die in meiner Nähe verwaltungstechnisch zusammen gehören. Hätte ich z.B. mehr wie 6 Jahre bekomme, wäre ich in der JVA Straubing gelandet. Das wären dann über 255 km für meine Frau gewesen. :noo:
    Auch hatten wir viele Verlegungen in Landsberg wegen dem Umbau. Zuerst wurde ein Aufruf zur freiwilligen Verlegung von Seiten der JVA gestartet. Als aber nicht genügend Gefangene sich freiwillig zur Verlegung gemeldet hatten, wurden Zwangsverlegungen gemacht. :peitsche:
    Und da traf es viele ganz schon hart, da die Angehörigen eine weitere Anreise zu den so wichtigen Besuchen hatten.
    Die Justiz kümmert es sehr wenig, ob die Angehörigen eine kurze oder weite Anreise zu den Besuchen haben.

    Beispiel gefällig: Fall Uli Hoeneß in Landsberg. Wieso schaffte er es nicht ( trotz dem Einsatz von Anwälten), dass es in einem Münchner Knast sitzt. Wäre viel besser für ihn bzw. seine Angehörigen. Auch er schaffte es nicht. Die Einweisungsbestimmungen sagen bei seiner Strafe eben: JVA Landsberg. :duck3:

    Nichts für ungut.

    LG

    Etzi-Mann

    Hallo YouAndMe,

    erst stellt sich die Frage, ob er zum 1. Mal in Haft ist. Ein ganz entscheidender Punkt in meinen Augen. :planlos: Weiter, ob es zu einer Strafzusammenführung kommt oder gekommen ist. Ist es nun eine Strafe oder zwei Strafen. :zwink:
    Für Erstmalige in Haft stehen eigentlich die 2/3 zu. Und die bekommt eigentlich fast jeder, außer er fällt in Haft sehr negativ auf oder die Justiz sieht keine günstige Prognose, sprich keine belegbare Chance dafür, dass sich der Verurteilte in Freiheit bewähren wird. :affen:
    In Landsberg kamen laut Statistik 85% auf 2/3 bzw. Halbstrafe raus. Wie hat ein Beamter zu mir mal gesagt:" Die Restlichen 15% sind selber Schuld."
    Auch weiß ich nicht, ob sich die Anstalt in eurem Fall um einen Therapieplatz kümmert. Meist ist es so, dass man sich darum selber kümmern muss. Also zur Anhörung sollte er schon einen belegbaren Therapieplatz haben. :thumbup:
    Bitte alles selber in die Hand nehmen, denn der Justiz geht das etwas am Allerwertesten vorbei. :boese(:
    Er wird auch eine Haftübersicht bekommen. Wenn nicht, einfach per Antrag beantragen. Auch sollte er sich eine Haftbescheinigung ausstellen lassen (ebenso per Antrag ). Darin ist steht dann auch sein frühstmöglichster Entlassungstermin. Er muss nur auf den Antrag schreiben, dass er eine Haftbescheinigung zur Vorlage beim Amt braucht.
    Und wie ich schon geschrieben habe. Die 7 Monate sind 2/3 fähig und die 12 Monate sogar Halbstrafenfähig. Aber BITTE nicht auf Halbstrafe einstellen.
    Rechne damit, dass er 12,5 Monate absitzen muss.

    LG

    Etzi-Mann

    Hallo YouAndMe,

    selbstverständlich kann man vorzeitig entlassen werden. :jabajabadu:
    Ich hatte 30 Monate plus 6 Monate Bewährungswiderruf, und auf beide Strafen bekam ich 2/3 Reststrafenaussetzung.
    Auch sollte Aufgrund der 2 Strafen ( jeweils unter 2 Jahre) von Seiten der Anstalt der Antrag zur Reststrafe kommen. Die 7 Monate auf 2/3 und er hat die Chance bei den 12 Monaten sogar auf Halbstrafe.
    Auf die Halbstrafe gibt es aber keine Garantie. Bei uns in Landsberg war es eigentlich so, dass Gewalttäter mit Alkoholproblemen Halbstrafe bekam, aber in Verbindung mit einer Therapieauflage. :dong:
    Erstmalige Betrüger kam alle mit 2/3 raus. Egal ob 2 oder 3 Strafen. Weiter ist auch ein einwandfreies Haftverhalten des Strafgefangenen sehr wichtig. :streichel:

    LG

    Etzi-Mann

    Nun muss ich doch zu diesem Thema nochmal meinen Senf dazu abgeben. :affen:

    Im Gegensatz zu Guilty, habe ich mehrere Gefangene mit Gewalt auf Halbstrafe gehen sehen. Und viele hatten 2 Strafen abzusitzen. Jeweils Gewalt und Alkohol.
    Logisch waren die sehr überrascht, dass sie auf Halbstrafe gehen durften. Einer hatte sogar gar keinen Antrag gestellt, sondern die Anstalt. Und er bekam ohne Anhörung seinen Beschluss zur Halbstrafe. :jabajabadu:

    Auch sehe ich keinen Nachteil, wenn man den Antrag zur Halbstrafe stellt. Wieso auch????? :dong:
    Ich selbst hatte auch einen Antrag auf Halbstrafe gestellt ( Halbstrafe Feb. 2014 -2/3 im Juli 2014). Im Vorfeld habe ich mich auch bei vielen erkundigt, ob dies für mich ein Nachteil sein könnte. Aber ich bekam immer die Antwort, dass jeder das Recht hat, einen Antrag auf Halbstrafe zu stellen ohne dadurch Nachteile wegen einer möglichen 2/3 Reststrafenaussetzung zu haben.
    Also ich die Anhörung zur Halbstrafe hatte, legte ich eben viele Argumente für eine Entlassung vor ( § 57.2 ). In dem Gespräch mit der Richterin merkte ich dann nach einer Weile, dass sie eher die 2/3 sieht. Okay, gekämpft wie ein Löwe und argumentiert ohne Ende.
    Das Ende vom Lied, als ich merkte, es wird nix, habe ich den Antrag zur Halbstrafe zurück gezogen. Dadurch wurden von Seiten der Anstalt die 2/3 eingeleitet, die mir die Richterin bei der Halbstrafenanhörung zugesagt hat. Ich hatte keine Anhörung mehr und bekam 5 - 6 Wochen vor meinem Entlassungstermin meinen Beschluss.
    Und noch zur Info: Ich habe alles ohne Anwalt gemacht. :streichel:

    LG

    Etzimann

    Hallo Mama Tembo,

    auch ich kenne solche Fälle in Bayern, wo von Seiten der Anstalt ein Gefangener darauf angesprochen wurde wegen einer Halbstrafe. Auch habe ich miterlebt, wie welche mit einer Strafe von über 2 Jahren auf Halbstrafe entlassen wurden.
    Aktuell aus diesem Jahr kenne ich einige Fälle die auf Halbstrafe entlassen wurden. Delikt: Gewalt und Alkohol. Die hatten 2 Strafen und wurden auf Halbstrafe entlassen. Sie waren selbst sehr überrascht, dennoch wurden sie nur mit der Auflage von Therapie auf freien Fuß gesetzt.
    Es heißt nicht, dass Strafen über 2 Jahren nie Halbstrafenfähig sind. Das ist ein großer Irrglaube. Es kommt aber immer auf alle Umstände an und am Ende müssen sich Anstalt, Staatsanwaltschaft und die/der Richter eben einig sein. Dann kann dies durchaus klappen.

    Er kann einen Antrag auf Halbstrafe stellen und auf eine mögliche Anhörung warten, die sicher kommen wird. Dort muss er gute Argumente bringen für die vorzeitige Entlassung sprechen. Auch ich legte Argumente der Richterin vor für meine Entlassung zur Halbstrafe. Doch die suchte so lange nach Gegenargumenten um mir die Halbstrafe nicht zu geben. Auch hatte ich die Anhörung nach meinem Halbstrafentermin.
    Bei der Anhörung merkt man relativ schnell, in welche Richtung die Richter gegen. Sprich ja oder neine eben. Dann hat er immer noch die Möglichkeit bei der Anhörung seinen Antrag zurück zu ziehen und somit muss er die 2/3 nicht mehr beantragen. Sollte er auf einen Beschluss zur Ablehnung pochen, muss er aber dann auch selbst den Antrag auf 2/3 Strafe stellen. ALSO VORSICHT !!!!!!

    Also, alles möglich im Land der Kann-Bestimmungen.

    LG

    Etzimann

    Ich kann Dir nur sagen, in Landsberg ist der "Urlaub" von Freitag 15.00 Uhr bis Sonntag 17.30 Uhr gewesen.
    Aber die Urlaube gingen bei bestimmten Arbeitsbetrieben auch unter der Woche.

    Hallo Dada,

    er hat schon Recht, wenn er sagt, dass er es womöglich erst einen Tag vorher erfährt. :kaffee:
    Habe in meiner Zeit in der Haft schon einiges erlebt. Sogar bei einem, der erst am Nachmittag gegen 15.oo Uhr seinen Beschluss per Fax bekam ( Blitzentlassung !!!). :dong:
    Aber Dein Mann soll doch einfach mal im Dienstzimmer bei einem Beamten nachfragen. Die müssten es ja eigentlich im PC stehen haben.
    Auch stellt sich mir die Frage, ob Dein Mann in der Haft gearbeitet hat. Wenn man 2 Monate ( zzgl. Hemmungstage ) gearbeitet hat, bekommt meinen sogenannten Freistellertag ( 46er) . Sprich, er kann diese Tage früher entlassen werden.

    Aber keine Sorgen, er wird schon gehen. Ersttäter und wenn er sich drinnen nichts zu schulden kommen lassen hat, geht alles klar. :daumen:
    Außerdem sitzt er nicht in Landsberg, denn dort ticken die Uhren schon um einiges anders. :noo:

    LG

    Etzi-Mann

    Muss die Anstalt auf Verlangen des Gefangenen die Krankenakte aushändigen ?

    Wie ist das nun, da man sich als "Normalbürger" da auf das BGB § 630g berufen kann.

    Ich werde nun bald entlassen und war während meiner Haft im Krankenhaus. Die Behandlung danach war durch die Ärzte der Justiz echt eine Katastrophe und absolut weg von jeder medizinischen Notwendigkeit. Da kamen sogar Fragen an mich, wie:" was sollen wir da nun machen bzw. Ihnen geben"
    Ich rede auch von einem bleibenden Schaden bei mir.


    Wäre über Erfahrungsberichte sehr dankbar.


    LG Etzi-Mann


    Wenn der Arzt die Dokumente nicht herausgeben will, sollten Patienten auf Paragraf 630g im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verweisen , rät Schwabe. Dort ist das Recht auf «Einsichtnahme in die Patientenakte» verankert. Weigert sich der Mediziner weiter, sollten Betroffene ihn schriftlich dazu auffordern, am besten mit Empfangsbestätigung der Praxis oder per Einschreiben mit Rückschein. «Setzen Sie ihm unbedingt eine Frist», fügte die Beraterin hinzu. Das sei wichtig, um den Anspruch notfalls juristisch geltend machen zu können.

    Patienten-Recht: Arzt muss Krankenakte komplett aushändigen - Ruhr Nachrichten - Lesen Sie mehr auf:
    http://www.ruhrnachrichten.de/leben-und-erle…6#plx1304880587

    Derzeit beschäftigt mich das Thema mit dem Überbrückungsgeld.


    Ich werde nun im Juli 2014 entlassen und habe mein Überbrückungsgeld voll ( 1791,00 €uro), dieses ich am Entlassungstag ausbezahlt bekomme.

    Laut vielen Berichten, wird das Ü-Geld sowohl an ALG I und ALG II angerechnet, sprich auf 6 Monate.
    Aus einem Gerichtsurteil vom 23.08.2013 wird man auch nicht schlau!!!!

    Hat irgend jemand damit schon Erfahrung gemacht, weil man bekommt überhaupt keine vernünftige Aussage bekommt.
    Ich bin auch mit einer Beratungsstelle in Verbindung, aber so wirklich können die auch keine Inhaltsreiche Info geben. Einmal heißt es, es wird als Vermögen angerechnet, und dann wieder als Einkommen. Viele Fragezeichen bei mir ??????

    Sehe es irgendwie nicht ein, dass man fast 1 1/2 Jahre dieses Geld anspart ( wird ja dazu gezwungen ) und dann wird es nach der Entlassung wieder abgezogen, wenn man nicht unverzüglich nach der Entlassung einen Job hat.

    Ein Bewährungswiderruf hat keinen Einfluss auf die Reststrafenaussetzung, egal ob auf 1/2 oder 2/3. :autsch:


    Ich selbst habe eine Strafe von 30 Monaten plus 6 Monate Bewährungswiderruf, und bei beiden Strafen bekomme ich 2/3.
    Das einzige was ich derzeit bei uns in der JVA mitbekomme ist, wenn es 3 Strafen sind, wird gerne die kleinste Strafe auf Endstrafe gemacht. Haben aktuell 2 solche Fälle bei uns.

    Also nicht verzweifeln. :daumen:

    Fego, ich kann Dir da nur zu 100% zustimmen.

    In den Beurteilungen in der JVA gibt es von Seiten der Beamten auch den Punkt zu beurteilen, ob der Gefangene über seine Tat spricht und einsichtig ist. Ich konnte bisher immer meine Beurteilungen lesen und da ist dieser Punkt eben dabei.

    Weiter hatten wir einen, der immer von seiner Unschuld sprach und dies auch bei der Anhörung zu der Richterin sagte. Und der hatte auch einen Bewährungswiederruf dabei.Das Ende vom Lied bei ihm, er musste Endstrafe machen.

    Auch ist es bei uns so, dass Gewalttäter gerne erst nach 2/3 entlassen wurden. Da half auch keine positive Sozialprognose.

    Ich persönlich sehe in diesem Fall keine Möglichkeit der vorzeitigen Entlassung. Außerdem ist die Strafe viel zu kurz.

    Hallo,

    ich kann zu diesem Thema nur aus direkter Erfahrung sagen, dass bei uns die Leute entlassen werden, deren Haftende bzw. Entlasssung bis zum 05.01.2014 ist nun am 20.12.013 gehen werden.
    Auch mein "Zellenkollege" geht nun am kommenden Freitag ( Hat dann 38 Monate hinter sich ) . Laut Beschluss Entlassung am 30.12.2013.
    Zwei andere haben nun 2/3 am 05.01.2014 und gehen ebenfalls am 20.12.2013. Einer von denen ist in Hamburg verurteilt worden und geht erst am 20.12.2013, obwohl in Hamburg es eine Weihnachtsamnestie gibt und zum 21.11. greifen sollte. Ich sagte zu ihm schon, dass Hamburger in Bayern extra gequält werden.
    Ich habe nun noch 7 Monate, aber darf jede Woche für 2 Tage nach HAUSE.

    LG
    Etzi-Mann