Beiträge von LOONA

    Huhu, Holgersson hat sich schon bei mir gemeldet.

    Huch 17 Jahre erst 😬

    Ihr könnt nachher täglich telefonieren.Das einzige ist das jeder seine festgelegte Uhrzeit aussuchen muss, manchmal ist leider dann nicht so wie es den Angehörigen gut passt.

    Auch wir hatten immer gehofft nicht in eine solche Situation hineinzu geraten.Aber im Nachhinein bin ich eigentlich froh, sonst hätte das nie ein Ende gehabt.

    Hallo Anaba,

    wie überall, ist der Weg sicher immer etwas unterschiedlich.

    Es verwundert mich ein bisschen das der STA dir Lockerungen zusagt.

    Bei uns hat die Klinik immer das erste und das letzte Wort.

    Es gibt jeweils zu den Lockerungen eine Konferenz und Gespräche mit der Klinkleitung , den Therapeuten und den Pflegern.

    Zusätzlich müssen sich die Patienten selbst reflektieren und das auch ausführlichst schriftlich niederlegen.

    Das wird keineswegs auf die lockeren Schultern genommen, denn die Klinik ist zu jeder Zeit in der Fürsorgepflicht.

    Welche Lockerungen hat er denn schon zur Zeit ?

    Bei uns war die erste Lockerung alleine aufs Gelände direkt nur vor die Tür zum rauchen zu gehen. ( Dann schon ohne einen Pfleger)

    VG von Loona

    Liebe Daisy,

    auch ich kann mich sehr gut in Dich hinein versetzen.

    Auch ich habe gedacht die Strafe meines Sohnes wäre viel zu hart

    ( 6 Jahre, 8 Monate), auch er hat niemanden umgebracht, jedenfalls nicht mit den eigenen Händen.Aber er hat vielen, SEHR vielen Leuten den Tod auf Raten verkauft.

    Ihm zu Gute halten konnte man ihm nur, das er nie an Leute abgegeben hat, die nicht volljährig waren.

    Aber der Staatsanwalt hat einfach mal ausgerechnet das er seine ganze Schule komplett jeden Tag, 1,5 Jahre lang , hätte in den Drogenrausch versetzen können mit der verurteilten Menge...das öffnet einem dann schon die Augen.

    VG von Loona

    Hallo Maria,

    die Besuche finden , nach einem Infogespräch mit jedem der besuchen möchte , in einem unüberwachten Besuchsraum statt.

    Besuchszeit 1,5 Std..

    In Brandenburg sind unter bestimmten Voraussetzungen auch "Langzeitbesuche" möglich.

    VG von LOONA

    Hallo Anda,

    du kannst im Normalfall von freundlichen , hellen 2-Bettzimmern ohne Bad ausgehen.Gesamteindruck eher Krankenhausatmosphäre .

    Sollte dein Eingangstest positiv ausfallen : Einzelzimmer evtl.mit Bad.

    Zu Coronazeiten auch sicher erst einmal Einzelzimmer.

    Fenster sind vergittert, aber es dauert normalerweise nicht lange und du kannst sehr viel auf den Hof.

    VG von LOONA

    Ich weiss, gehört nicht zum eigentlichen Thema, aber vielleicht auch für den einen oder anderen zur Info:

    Kitty

    Die Bikers News erschien monatlich mit einer Druckauflage von etwa 100.000 Exemplaren. Jede Ausgabe wurde mit aktuellen Themen herausgegeben. Artikel aus der Motorradclubszene, wie zum Beispiel Veranstaltungsberichten, Ausstellungen, Nachrichten, Hintergrundberichten, Porträts, technischen Berichten und praktischen Tipps. Außerdem befand sich in jeder Ausgabe ein Veranstaltungskalender sowie ein Kleinanzeigenmarkt.

    Die Bikers News erschien im Huber Verlag, Mannheim.

    Am 29. Juni 2020 wurde bekannt gegeben, dass der Huber-Verlag geschlossen wird[1] und das Magazin eingestellt wird. Am 28. Juni 2020 verabschiedet sich die Redaktion auf ihrer inzwischen geschlossenen Website.[2]

    Kitty

    Mein Sohn bekommt nach langem hin und her , er darf die Zeitung nicht weitergeben :geistreich: oder anderen zeigen, auch die Biker News.

    Allerdings diesmal warscheinlich zum letzten Mal, der Verlag hat Konkurs angemeldet. :(

    Hallo bc,

    das sollte in Berlin möglich sein.

    In der U-Haft kann ich es allerdings nicht genau sagen.

    Und es ist natürlich wichtig was für eine Zeitschrift du abonnieren willst.

    Dein Sohn soll sich genau erkundigen.

    Natürlich nichts was irgendwie freizügig oder gewaltverherrlichend ist.

    Es dürfen keine verbotenen Embleme z.B von Motorradclubs zu sehen sein usw.

    VG von Loona

    Hallo Rebecca,

    das 63er mit 64ern gemeinsam untergebracht sind ist ,denke ich, Gang und Gäbe.

    Auf den verschiedensten Webseiten des Massregelvollzugs und auch der JVA's sind sehr viele Therapieformen, Beschäftigungsmöglichkeiten , "Freizeitaktivitäten" vollmundig beschrieben.

    Sicher sind auch die guten Vorsätze der Leitungen da, aber sehr oft scheitert dies dann schon erst einmal am Personalmangel und begrenztem Budget.

    Dieses "reizen und aus der Reserve locken " ist genau das , was den Patienten zwingen soll sich mit seinen Taten auseinander zu setzen, also eigentlich erwünscht.

    Mach dir nicht zu viele Sorgen.

    VG von Loona

    Hallo Maramel,

    Nein, er muss sich nichts selber suchen.

    Das steht ja fest im Urteil, er bekommt entweder einen Stellunggsbefehl wann er dort zu erscheinen hat oder wenn er sich weiter in Haft befindet wird er erfahren, wann es los geht.

    Habt ihr denn schon ein Urteil?

    Bei deiner Angabe der zu erwartenden Strafe gibt es sicher einen Vorabvollzug.

    Zu der Kleiderordnung , ich kann nur für Brandenburg sprechen, hier trägt man Privatkleidung.

    VG von Loona

    ZITAT VON Gaby : Du bringst es mit diesem Satz sehr auf den Punkt. Wir als Eltern von Kindern die Straftaten begangen haben, wissen dass wir "nicht alles richtig gemacht haben".

    Gaby, ohne anmaßend zu wirken:

    Natürlich haben wir nicht alles richtig gemacht, aber auch meine Eltern haben einiges falsch gemacht, meine Grosseltern haben bei meiner Mutter auch einiges falsch gemacht und die Eltern meines Mannes ebenso.

    Und trotzdem ist , wie man so schön sagt etwas aus uns geworden.
    Den Schuh ziehen wir uns alleine nicht an.
    Im Grunde ist er so geboren, er hatte schon als kleines Kind Schwierigkeiten sich anderen anzupassen.Wir hatten eigentlich nie grösseren Ärger mit ihm.
    Zumindest nicht bis zur Pubertät.

    LG von Loona

    "Ja, ich denke über die Verwaltung in Justizvollzugsanstalten nach. Vielen Dank, ich werde anrufen und fragen. Keine Informationen auf der Website"

    Hallo Marga,

    gerne, kein Problem.

    Es wäre nur toll wenn du selbst Deinen Text übersetzen würdest, dann hätten wir alle schneller etwas davon und du würdest vielleicht auch mehr Antworten bekommen.Nix für ungut.?

    LG von Loona

    Liebe Seniorin,

    es ist wie es ist.Immer noch heisst es warten auf jede Entscheidung.

    Im Endeffekt verstehen wir es, wünschen uns es aber eigentlich anders.

    Meint der Gutachter aber wirklich den Fall deines Sohnes ? Finde ich eine merkwürdige Idee, auch deinem Sohn gegenüber.:/

    Aber gut, vielleicht kommt etwas positives für ihn dabei rum.

    Ich drücke euch die Daumen :thumbup:

    LG von Loona

    Hallo Marga,

    wenn das Gericht den Haftbefehl in der Hauptverhandlung aufhebt oder dein Mann freigesprochen wird, kann er sofort mit nach Hause gehen.

    ( mein Sohn hat sogar sein geliebtes HP-Buch für die Verhandlungspausen im Keller gelassen)

    Seine persönlichen Sachen haben wir am nächsten Tag aus der JVA geholt.

    Alles war bereits in Kartons verpackt und zur Abholung bereit.

    VG von Loona