Beiträge von Michias

    Hallo Michias,

    Du solltest Dich auf die §§ 35,36 BTMG konzentrieren, wie es Dir wohl auch deine Anwältin geraten hat. Es ist so gut wie ausgeschlossen, dass das Gericht für August eine positive 2/3-Entscheidung trifft. In der Entscheidung über den Abbruch der Maßregel hat das Gericht auch angeordnet, dass die Strafe nicht zur Bewährung ausgesetzt wird und weiter zu vollziehen ist. Diese Entscheidung ist erst gerade ergangen.

    Die JVA wird spätestens im Juni eine Stellungnahme zum 2/3-Zeitpunkt abgeben und aufgrund welcher Tatsachen, soll die Empfehlung dann anders ausfallen? Die kennen Dich doch bis dahin gar nicht richtig, um eine andere Stellung abgeben zu können. Der Umstand, dass es trotz des geschützteren Umfeldes eines Maßregelvollzuges zu mehreren Rückfällen kam, schließt es aus zu einem so frühen Zeitpunkt die Erwartung aus zu sprechen, dass Du es ohne Hilfe schaffen wirst und wie Kajada schon sagte bei Endstrafe ist es der JVA egal, was dann passiert. Bei einer positiven 2/3-Empfehlung wäre sie in einer Mitverantwortung und das wird keiner verantworten.

    Ok, das dachte ich mir schon.

    Ich frage halt, weil mir meine Leidensgenossen hier verschiedene Flöhe ins Ohr setzen und ich mittlerweile etwas konfus davon werde.

    Hallo zusammen.

    Ich bin momentan in der Abbruch-Abteilung der Forensik und warte auf meine Überstellung in die JVA. Meine Therapie wurde für erledigt erklärt weil ich zum Ende der Therapie hin zu viele Rückfälle hatte. Ich war schon ausgezogen in eine eigene Wohnung und hatte einen super Job bei einem bekannten Konzern und ein entsprechendes Gehalt. Ich war wirklich glücklich und mir fehlte nichts.

    Aber das war wahrscheinlich das Problem. Ich wurde fast sorglos wieder rückfällig auf crystal und nahm das Therapieprogramm auf die leichte Schulter.

    Was ich halt fragen will, ist folgendes:

    Besteht denn eine Chance, dass ich im August auf zweidrittel entlassen werden könnte?

    Klar könnte der Richter argumentieren, dass meine Sozial- und Legalprognose wegen der unbehandelten Abhängigkeit (abgebrochene Therapie) keine vorzeitige entlassung zulässt. Aber das wäre ja bei bei der Endstrafe nicht anders, wenn nicht sogar schlimmer.

    Viele sagen, dass man als Therapieabbrecher so gut wie garnichts bekommt. Keine Lockerungen, keine vorz. Entlassung etc. Stimmt das?

    In Hessen.

    Ich wünsch Dir das es schnell geht, so wirklich dran glauben das es sich enorm abkürzen lässt tue ich aber nicht.

    Um zu "beweisen" das sich was verändert hat in Deinem Denken und Handeln braucht es nunmal Zeit. Worte sind schnell gesagt und Papier ist geduldig.

    Und die wissen ja auch das man (annähernd) alles tut, um schnell raus zu kommen.

    Ja, richtig. Doch ebenso sollte man jemanden der einen Abstinenzwillen hat so kurz wie möglich und so lange wie nötig im Vollzug lassen um bereits erreichte Therapieerfolge nicht zu gefährden.

    Und so richtig frei ist man ja in der Therapie auch nicht.

    Aber danke. Ich denke etwas Glück werde ich auch brauchen. :winken:

    Moin,

    für mich liest sich das durchaus gut. Ein wenig Zeit ins Land wirst Du wohl dennoch gehen lassen müssen.

    Bei meinem Mann war es so das er laut JVA ca ein Jahr nach Abbruch des 35ers einen neuen Antrag darauf hätte stellen können. Bis dahin ist dann auch die positive Entwicklung dokumentierbar.

    Sie müssen sich dort ja erst mal ein Bild machen von Dir, auch einen Platz in ner Suchtgruppe zu bekommen klappt nicht von heute auf morgen.

    Man könnte sich in den Hintern beißen, oder?

    In welcher JVA bzw. in welchem Bundesland war das?

    Es ist ja so, dass wegen dem blöden Föderalismus in Deutschland überall verschiedene Vorschriften gelten.

    Moin,

    für mich liest sich das durchaus gut. Ein wenig Zeit ins Land wirst Du wohl dennoch gehen lassen müssen.

    Bei meinem Mann war es so das er laut JVA ca ein Jahr nach Abbruch des 35ers einen neuen Antrag darauf hätte stellen können. Bis dahin ist dann auch die positive Entwicklung dokumentierbar.

    Sie müssen sich dort ja erst mal ein Bild machen von Dir, auch einen Platz in ner Suchtgruppe zu bekommen klappt nicht von heute auf morgen.

    Man könnte sich in den Hintern beißen, oder?

    Du sagst es.

    Andererseits hat der Suchtberater der JVA Amberg gemeint, dass sich dieses 35er-Procedere dank dieser Stellungnahme wesentlich beschleunigt.

    Ist der Bericht lediglich ANGEFORDERT worden oder hast du ihn tatsächlich bekommen? Wenn ja,: Was genau steht drin?

    Ok ich zitiere mal aus der Stellungnahme:

    Herr xxxxxx befindet sich seit dem 02.08.2017 in unserer stationären Entwöhnungstherapie gemäß § 64 StGB. Am 07.03.2019 regten wir die Erledigung der Maßregel wegen fehlender Erfolgsaussicht an.

    Während des aktuellen Therapieprozesses bagatellisierte Herr xxxxxx seine Suchterkrankung, entwertete immer wieder Therapieangebote. Es gelang ihm nicht, eine Abstinenzbereitschaft zu entwickeln, sein Konsumverhalten (mehrere Rückfälle während der Therapie) empfand er als Bestandteil seines Lebensstils und sah darin nichts krankheitswertiges.

    Sollte sich bei Herrn xxxxxx im Zuge zukünftiger Reflexion und Entwicklung eine andere Haltung und Selbsteinschätzung einstellen, könnten weitere Therapieangebote sinnvoll sein.

    Zitat Ende.

    Diese Stellungnahme stammt aus der gleichen Feder wie der Abbruchantrag, deswegen liest sich das so negativ.

    Aber immerhin bleibt mir mit dieser Stellungnahme noch eine Tür offen.

    Meine Anwältin hatte diese Idee und ich muss sagen, alleine dafür hab ich gerne meine Ersparnisse geopfert. :gnade:

    Darf ich mal ganz naiv fragen wie und vor allem, nach welcher Zeit man denn nachweisbar bemerkt das sich Haltung und Selbsteinschätzung verändert haben?

    So etwas "wächst" doch.

    Ich werde zu dem obligatorischen Lebenslauf noch einen (frewilligen) Aufsatz zu meiner Therapieentscheidung hinzufügen. Darin begründe ich kurz den 64er-Abbruch aus meiner Sicht. Außerdem werde ich darin beschreiben was sich während des zweimonatigen Aufenthalts in der Abbruchstation bei mir und meiner Haltung verändert hat.

    Es ist nämlich so, dass ich zum Ende des 64er hin zu Selbstsicher wurde und die Gefahren unterschätzt hatte.

    Neben meinem Aufsatz wird sich auch der Suchtberater in der JVA ein Bild über mich machen können. Und die Teilnahme an der Suchtgruppe in der JVA ist ja meistens Voraussetzung für eine positive Prognose.

    Meine Anwältin hat nach meinem Abbruch im 64er eine schriftliche Bestätigung über die Therapieerfolgsaussicht von der Oberärztin angefordert, in welcher steht, dass eine weitere Therapie sinnvoll sein könnte, sofern sich meine Haltung und Selbsteinschätzung ändert.

    Meine Anwältin meinte, dass es mit dieser Bestätigung leichter werden könnte einen 35er durchzusetzen.

    Meine Anwältin ist da nicht so skeptisch. Sie meinte, dass ich ggf. in der jva noch ein halbes Jahr an einer Suchtgruppe teilnehmen muss, als Motivationsnachweis. Außerdem steht ja in meinem Gutachten, welches vor zwei Jahren gemacht wurde, dass ein 64er oder 35er für mich in Frage käme. Ich hatte also die Wahl. Habe mich dann dummerweise für den 64er entschieden.

    Auf jeden Fall vermute ich, dass es nicht einfach wird. Ich werde gut argumentieren müssen beim kostenträger. Meine Anwältin wird mir im Zweifel dabei helfen.

    Hallo,

    Ich war 18 Monate im Maßregelvollzug in Regensburg, hatte zuletzt die Stufe D3 und war schon ausgezogen. Wegen eines Rückfalls den ich gemacht hatte, obwohl ich ausdrücklich gewarnt wurde, befinde ich mich jetzt im Abbruch. Die Anhörung fand schon statt und den Beschluss habe ich auch schon. Ich werde demnächst wohl in die JVA Amberg gebracht wo ich noch etwa drei Jahre zu sitzen habe (insgesamt drei Jahre mit zwei Vollstreckungen).

    In der Stellungnahme wird mir Oberflächlichkeit und Lifestyle-Konsum (statt Suchtproblem) attestiert. Ich würde angeblich keine Vermeidungsstrategie anwenden und wollte angeblich ganz bewusst konsumieren. Und da ich mich ja schon fast am Ende der Therapie befände, könne man mir keine weitere Hilfe mehr anbieten, da ich quasi 'austherapiert' sei.

    Außerdem würde ich den Therapeuten nur erzählen was diese hören wollten.

    Jetzt befinde ich mich seit dem 27.2.19 in der Abbruchstation.

    Meine Anwältin meinte, ich solle es in der JVA mit dem §§ 35 BtmG probieren. Beide Strafen sind zeitnah rückstellungsfähig. Außerdem bin ich komplett ohne Rückfall in der Abbruchstation.

    Meine Frage lautet:

    Ist es denn überhaupt möglich, dass ich eine kostenzusage bekomme trotz gescheitertem 64er? Oder gibt es wesentliche Unterschiede in den beiden Therapieformern, die einen neuen Versuch mit einer anderen Therapie rechtfertigen würden?

    Also ich hatte hier in der Forensik ja ständig ein Glaubwürdigkeitsproblem mit den Therapeuten. Ich hätte viel lieber einen Ex-User als Therapeuten, weil ich mit Vorbildern ("der hats geschafft") persönlich mehr anfangen kann, als mit den Studierten Theoretikern, die einem was von Abhängigkeit erzählen wollen.

    Ich frage mich ja wirklich, ob ein 35er einen Unterschied machen würde. Und ich denke, dass dort weniger Druck herrscht. Im 64er muss man sich ja total unterordnen können.