Vor der Haft

  • Folgende Punkte sollten unbedingt v o r der Haft geregelt werden.
    Falls man bereits in Haft ist, kann man sich trotz allem um diese Dinge kümmern, da in der Regel der Sozialdienst der Anstalt dabei behilflich ist.

    POST
    Auch wenn Angehörige da sind *, sollte unbedingt ein Nachsendeantrag bei der Post gestellt werden. Kosten liegen derzeit (2010) bei 15,–€ für ein halbes bzw. 25,–€ für ein ganzes Jahr.
    Denn so wird jede Post in die JVA nachgesendet und man weiß immer, wer was von einem will. Wichtig bei Terminangelegenheiten, denn Mahn- und Vollstreckungsbescheide gelten als zugestellt wenn sie im Briefkasten liegen.
    *So erfährt man auch, falls Frau, Freundin oder Kinder auf den Namen des Inhaftierten (weitere) Verpflichtungen eingehen.
    (ist dem Meinigen mit seiner Ex-Frau passiert)

    WOHNUNG
    Bei kurzen Haftstrafen (etwa bis zu 6 Monaten), besteht die Möglichkeit der Mietfortzahlung durch Sozi oder ARGE -wurde ja bereits an anderer Stelle schon erwähnt.
    Untervermietung muss vom Vermieter erlaubt sein und es sollte auch nur die Person in Frage kommen der man 1000% vertraut, sonst gibt´s womöglich ein böses Erwachen
    Wenn nach der Haft keine Rückkehr in die eigene Wohnung möglich ist, weil einfach nicht finanzierbar, sofort Mietvertrag kündigen damit keine weiteren Kosten entstehen und sich um die Wohnungsauflösung kümmern. Manchmal übernimmt das Sozi die Kosten für eine Einlagerung.

    BEZÜGE
    Egal von welcher Stelle die bisher bezogen wurden, u n b e d i n g t vor der Inhaftierung informieren. Arbeitsamt, ARGE oder Sozi bekommen so etwas ratz-fatz heraus und fordern die Rückzahlung der erhaltenen Leistungen.

    VERTRÄGE
    Alles kündigen was Kosten verursacht und nicht genutzt wird z.B. Strom/Gas/Wasser, Telefon/Internet, Zeitschriftenabo´s etc.
    Versicherungen kann man oft beitragsfrei “ruhen” lassen.

    KFZ
    Für Unterstellmöglichkeit sorgen und abmelden. So vermeidet man die Verwendung durch andere, was zu einem Problem führen kann, wenn laufende Kosten dann nicht bezahlt werden.

    SCHULDEN
    Gläubiger informieren und nach Erhalt der Haftbescheinigung diese in Kopie zuschicken und am “Stundung” bitten und ausdrücklich darauf hinweisen, das nach der Haftentlassung die Zahlung fortgesetzt wird.


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    Was man mitnehmen sollte

    Als Selbststeller hat man die Möglichkeit viele nützliche Dinge mitzunehmen.
    Meist ist bei der Ladung zum Strafantritt eine Liste mit erlaubten Dingen beigelegt, ansonsten hilft ein Anruf bei der zuständigen Anstalt.

    Wichtig, so viel Nützliches mitnehmen wie man tragen kann !!!

    Was man bei Haftantritt dabei hat, muss später nicht mühevoll beschafft werden und eine ordentliche Grundausstattung erleichtert die erste Zeit ungemein.

    Elektrogeräte
    Fernseher, unbedingt vorher in der JVA anrufen welche Grösse erlaubt ist und welches Empfangssystem dort ist, Reciever, Antenne etc.
    DVD-Player, Radiowecker, tragbarer Kühlschrank, Leselampe, event. Spielekonsole ( nach zulässiges System fragen)
    Kaffeemaschine, Tauchsieder, Wasserkocher dürfen maximal 800 Watt haben
    Zubehör wie Fernbedienungen, Scart- und Antennenkabel, Mehrfachsteckdosen, Verlängerungsschur, Batterien.

    Kleidung
    Im OV gibt es meist keine Beschränkung, im GV ist Privatkleidung nicht erlaubt. Ausnahme: Sportbekleidung.
    Die Kleidung die bei Haftantritt getragen wurde, wird auf der Kammer verwahrt und bei Ausführungen, Ausgänge und Urlaub sowie bei der Entlassung übergeben.
    Unbedingt die Jahreszeit beachten - man sollte daher einen kompletten Satz Winter- und Sommerbekleidung mitnehmen.

    Schreibmaterial
    Briefpapier, Briefumschläge, Ordner, Locher, Kugelschreiber, Textmarker, Tesafilm, Büroklammern, Klebestift, Briefmarken, Kohlepapier (ganz wichtig - sonst muss man die ausgehende wichtige Post 2x schreiben)
    Schreibmaschine, auch elektrische sind erlaubt, allerdings ohne Speicherfunktion. Unbedingt vorher die erlaubte Herstellerfirma erfragen und an genügend Ersatzfarbbänder denken.

    Körperpflegeprodukte
    Es werden viele Sachen von der Anstalt zur Verfügung gestellt - allerdings in eher geringer Menge und Qualität.
    Alles was man persönlich für wichtig hält, jedoch kein Spray, sollte mitgenommen werden.


    Man wird vielleicht nicht alles ausgehändigt bekommen, was man bei Haftantritt dabei hat. Die Beamten auf der Kammer haben einen gewissen Ermessensspielraum, es lohnt sich manchmal darum zu bitten doch das eine oder andere Teil behalten zu dürfen.

    Auch als Nichtraucher sollte man Tabak mitnehmen - ist ein begehrtes “Tauschmittel” sds

    Jeder Anfang hat ein Ende wobei dieses Ende ein neuer Anfang sein wird

    18.03.2009 - 05.10.2011

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