Aufwendungen für Eure Gefangenen steuerlich absetzbar

  • Hallo Ihr Lieben,

    für alle, die es noch nicht wussten.

    Die Aufwendungen, die Ihr für Eure Gefangenen tätigt, wie Porto, Telefon, Pakete, etc. könnt ihr nach § 33 EStG als außergewöhnliche Belastungen im Rahmen der Einkommensteuererklärung geltend machen.

    Im Absatz 2 - Satz 1 heißt es:

    Zitat

    Aufwendungen erwachsen dem Steuerpflichtigen zwangsläufig, wenn er sich ihnen aus rechtlichen, tatsächlichen oder sittlichen Gründen nicht entziehen kann und soweit die Aufwendungen den Umständen nach notwendig sind und einen angemessenen Betrag nicht übersteigen.

    Also bitte alle Belege aufheben, im Rahmen der Steuererkläung angeben und am Besten eine Haftbescheinigung zum Nachweis der Notwendigkeit beifügen.

    Im Übrigen fallen hier auch Aufwendungen für die Besuchsfahrten (entweder nach Einzelnachweis (Fahrschein) oder nach Kilometer á 0,30 EUR) drunter.

    LG teufelchen :kaffee:

    Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg.

  • Hi Teufelchen,

    wir hatten ja schon mal darüber geschrieben.
    Ich habe nun alles so gemacht, also Haftbescheinigung mit rein in die Steuererklärung und die KM aufgeschrieben und nun steht folgender Satz im Bescheid:
    Die Fahrtkosten zum inhaftieren Ehemann in der JVA Werl (war er ja 2009 noch) sind nicht im Rahmen der außergewöhnlichen Belastungen nach §33 EStG berücksichtigungsfähig.

    Hast du nen Tip für mich oder ne gesetzl. Grundlage oder sowas?

    Schonmal vielen Dank,
    Zemra

  • Dieses Thema enthält 3 weitere Beiträge, die nur für registrierte Benutzer sichtbar sind, bitte registriere dich oder melde dich an um diese lesen zu können.

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!