Während der Haft

    • Verlegung
      Wer in einem weit von zu Hause entfernten Bundesland verurteilt wird, hat nach § 24 Abs. 1 StVollstrO die Möglichkeit, innerhalb der ersten zwei Wochen eine heimatnahe Verlegung zu beantragen.
    • Leistungen des Sozialamtes
      Miete während der Haft Bei kurzen Freiheitsstrafen übernimmt das Sozialamt die Mietkosten für die Wohnung draussen. Zuständig das Sozialamt am alten Wohnort.
      Für mehr Informationen bitte hier klicken
    • Besuche
      Jeder Gefangene hat ein Recht auf Besuche. Ihre Gesamtdauer muß mindestens eine Stunde im Monat betragen.
      Besuche dürfen überwacht werden. Eine Überwachung der Gespräche ist dabei nur aus besonderen Gründen erlaubt.
      Gegenstände dürfen nur mit vorheriger Erlaubnis dem Gefangenen übergeben werden.
      Für mehr Informationen bitte hier klicken
    • Briefe
      Briefe, die ein Gefangener schreibt und erhält, dürfen von der Anstalt gelesen werden. Dies gilt nicht für den Briefwechsel mit dem Verteidiger, dem Europaparlament, dem Bundestag und den Landesparlamenten. Das StVollzG erlaubt Strafgefangenen das Absenden und Empfangen von Briefen in unbegrenztem Umfang.
      Für mehr Informationen bitte hier klicken
    • Ausgang, Freigang, Urlaub
      Urlaub, Freigang, Ausgang usw. werden in den [lexicon]§ 11 StVollzG[/lexicon] - [lexicon]§ 15 StVollzG[/lexicon] und [lexicon]§ 35 StVollzG[/lexicon] - [lexicon]§ 36 StVollzG[/lexicon] geregelt.
      Für mehr Informationen bitte hier klicken


    Erweiterung folgt....

    Gott, gib mir die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die ich nicht ändern kann, den Mut, Dinge zu ändern, die ich ändern kann, und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!