Weg zur Entlassung..

  • Hallo! Ich habe zu meinem Thema nichts gefunden..oder bin zu blind ;)
    Also heute kam ein Brief von meinem Freund. Er hat wieder einen Reststrafengesuch gestellt. Ihm wurde gesagt das er dafür draußen gemeldet sein müsse. Er würde nach seiner Entlassung zu mir ziehen (von NRW nach Hessen). Zur Zeit sitzt er in der JVA Münster und wird mitte Juni zurück nach Werl gehen. Wenn er sich dort melden würde, müsse er auch dort wohnen, laut seiner Aussage?!
    Kann ich ihn einfach hier bei uns in Alsfeld anmelden? Ich meine das muss doch persönlich gemacht werden oder nicht?
    Auch Anträge für Hartz4 etc müssen ja persönlich gestellt werden soweit ich weiss?!
    Schon einmal Dankeschön für die Antworten ;D

  • Mit dem Meldegesetz kenne ich mich nun absolut nicht aus, aber um ein Reststrafengesuch stellen zu können, muss man draussen nicht gemeldet sein.
    Sonst könnten manche Inhaftierte überhaupt kein Reststrafengesuch stellen.

    Was ich vom Meldegesetz weiß, ist das man bei einer längeren Abwesenheit von der Meldeadresse sich ummelden muss.
    Das ist z. B. bei einer Inhaftierung der Fall. Ab einer gewissen Haftlänge meldet die JVA den Gefangenen um, manch ein Gefangener verliert während seiner Haft auch seine Wohnung und muss dann als Meldeanschrift die Adresse der JVA beim Meldeamt angeben.

    Wird ein Gefangener verlegt, wie z. B. Dein Mann, meldet ihn die neue JVA um. Das passiert i. d. R. automatich, darauf verlassen würde ich mich aber nicht (also lieber nachfragen). Ist er dann in Werl gemeldet, dann wohnt er auch für die länge seiner Haftzeit da, ist ja logisch.
    Nach der Haft, kann er hinziehen wo er will und kann seinen zukünftigen Wohnort auch später bei der Anhörung angeben.

    Du selbst kannst ihn nicht in Deinem Ort anmelden, denn er hält sich da eh noch nicht auf und eine Ummeldung geht nur persönlich.

    Gott, gib mir die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die ich nicht ändern kann, den Mut, Dinge zu ändern, die ich ändern kann, und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

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