Telefonieren

  • Von Bayern mal abgesehen, dürfen Strafgefangene in wohl allen Bundesländern telefonieren.

    Zwischen Mithören durch Bedienstete und Telio-Telefon im Haftraum gibt es alle Varianten.

    Untersuchungsgefangene brauchen überall eine richterliche Erlaubnis.

    Unter den Einäugigen ist der Dreibeinige König. Reiner Calmund

  • Dieses Thema enthält einen weiteren Beitrag, der nur für registrierte Benutzer sichtbar ist, bitte registriere dich oder melde dich an um diesen lesen zu können.

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!