Ich beauche rad

  • Hallo ihr Lieben, ich brauche mal euren Rat mein Mann sitzt seit Januar in der jva Coburg jetzt heute habe ich einen Brief bekommen als Zeugenaussage zu Gericht am 17.09 ehrlich gesagt weiß ich nicht was ich da sagen soll und was ich da machen soll und was mich erwartet vielleicht kann man einer von euch einfach einen Rat geben ich habe wahnsinnige Angst dass ich im für jahre Nicht mehr sehe oder nur noch unter Beobachtung sehen kann... Lg

  • Hallo Krebs,

    wenn ihr verheiratet seid, dann steht Dir ein Zeugnisverweigerungsrecht zu ( § 52 StPO), dass heißt, es ist deine freie Entscheidung, ob Du überhaupt aussagen willst. Machst Du von deinem Recht Gebrauch nicht auszusagen, dürfen daraus keine Rückschlüsse gezogen werden. Du schadest ihm also nicht. Wenn Du Dich bereits im Vorfeld dazu entschließt, ist es das Einfachste dies dem Gericht mitzuteilen und darum zu bitten Dich abzuladen, damit Du erst gar nicht zum Termin erscheinen musst. Erhälst Du keine Antwort vom Gericht, musst Du allerdings hin und im Termin erklären, dass Du nicht aussagen möchtest.

    Wenn Du Dich entschließt auszusagen, wirst Du wie ein normaler Zeuge behandelt, dass heißt Du musst die Wahrheit sagen. Wenn Du falsch aussagst, kannst Du wegen uneidlicher Falschaussage ( nicht unter drei Monate Freiheitsstrafe) oder im Falle einer Vereidigung wegen Meineides ( nicht unter 1 Jahr) bestraft werden. Wenn Du falsch aussagst und das Gericht erkennt dies, schadest Du ihm. Erfahrene Richter und Staatsanwälte lassen sich nicht leicht täuschen, deswegen sollte man unbedingt bei der Wahrheit bleiben.

    Es spricht nichts dagegen, dass Du mit seinem Verteidiger Kontakt aufnimmst und abklärst, ob Du ihm mit einer wahrheitsgemäßen! Aussage helfen kannst.

    Das war jetzt mal formal gesprochen. Wenn Du nicht aussagen willst, brauchst Du es nicht. Wenn Du aussagst, muss es stimmen. LG

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