Richtervorbehalt bei Fixierung

  • Wurde aber auch Zeit!!! Fixierungen sind schrecklich! Ich kann verstehen, dass es bisweilen nicht anders geht - wenn jemand total ausrastet oder eine Gefahr für sich und andere darstellt.

    Aaaaber: Fixierungen außerhalb der JVA ( Psychiatrie oder Seniorenheim z.B. ) unterliegen auch der richterlichen Genehmigungspflicht und sind häufig nicht so massiv wie im Artikel beschrieben. Bleibe ich beim Vergleich Seniorenheim, dann darf ich ohne Beschluss nicht mal längerfristig erlauben, dass ein Bettgitter angebracht wird. Und wenn der Betreute noch so oft aus dem Bett gefallen ist. ( Klar darf und muss ich für erste Sicherheit sorgen, jedoch schnellstmöglich einen Antrag stellen, notfalls auch mit vorläufiger Entscheidung ) Warum soll das im Strafvollzug anders sein? JVAs sind schließlich keine rechtsfreien Räume!

    LG Fego

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