Verlegung

  • Hallöchen,

    Hab mal wieder ein paar Fragen und hoffe, dass mir die jemand beantworten kann.

    1. Mein Freund wurde im Demteber bzgl. Eines Verstoßes und wg. Der Länge seiner Restlichen Strafe Von Frankfurt OV nach Hünfeld GV verlegt. Insgesamt hat er 34 Monate davon hat er bis Dezember 8 schon hinter sich gebracht. Ab März waren es also noch 24 Monate Rest bis Endstrafe. Ab 24 Monate aufwärts ist die JVA Hünfeld zuständig, bis 24 JVA Frankfurt. Könnte er sich jetzt wieder dorthin zurück verlegen lassen?

    Ich weiß das er dann dort auch in die GV kommen würde!

    Wie geht man bei sowas vor?

    2. Wenn 1. Nicht möglich ist, könnte er sich dann dorthin heimatnah verlegen lassen? Hünfeld ist von mir über 200 km entfernt und Frankfurt nur 80 km. In Frankfurt habe ich und seine Familie in regelmäßig besucht. Hier in Hünfeld nicht, da ich ein Baby habe und 2 Kleinkinder ist das schwierig. 6-7 Stunden unterwegs sein machen die Kinder nicht ohne weiteres mit. Sein Vater kann nicht so weit fahren. Ihm fällt so eine weitere unbekannte Strecke bzgl. Stadt schwer zu schaffen. Etc.

    Das Baby ist von ihm, die zwei großen (2 Jahre und 3 Jahre) sind nicht seine Kinder, aber sie hängen sehr an ihm.

    3. Ist eine Therapie außerhalb einer JVA möglich? Seine Gruppen Therapie ht gestern nach wochen langer Absage angefangen. Nun geht es dort aber nur um Drogenprobleme. Er hat jedoch ein Alkoholproblem. Eine Therapie möchte er aber sehr gerne machen.

    Für eure Antworten danke ich euch im voraus.

    LG

    Anjuta

  • Hallo Anjuta,

    1.Frage Nein! Die Zuständigkeit richtet sich immer nach der Gesamtlänge der Haftzeit. Frankfurt würde nicht dadurch zuständig werden, wenn der Strafrest unter 2 Jahre liegt.

    1. Frage Das kann man beantragen und sollte dann auch so begründet werden. Wenn in Frankfurt Plätze frei sind, könnte das klappen.

    3. Frage Eine Therapie würde ich versuchen zu kombinieren mit der 2/3 Entscheidung. Dann müsste er zeitnah mit diesem Termin einen Therapieplatz haben. Das bedarf einiger Vorarbeit für die er aber noch Zeit hat Das klappt häufig. Man sollte versuchen dies gemeinsam mit der JVA in die Wege zu leiten, damit diese auch einer solchen Maßnahme zustimmen LG Lasker

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