35er trotz erledigtem 64er?

  • Hallo,

    Ich war 18 Monate im Maßregelvollzug in Regensburg, hatte zuletzt die Stufe D3 und war schon ausgezogen. Wegen eines Rückfalls den ich gemacht hatte, obwohl ich ausdrücklich gewarnt wurde, befinde ich mich jetzt im Abbruch. Die Anhörung fand schon statt und den Beschluss habe ich auch schon. Ich werde demnächst wohl in die JVA Amberg gebracht wo ich noch etwa drei Jahre zu sitzen habe (insgesamt drei Jahre mit zwei Vollstreckungen).

    In der Stellungnahme wird mir Oberflächlichkeit und Lifestyle-Konsum (statt Suchtproblem) attestiert. Ich würde angeblich keine Vermeidungsstrategie anwenden und wollte angeblich ganz bewusst konsumieren. Und da ich mich ja schon fast am Ende der Therapie befände, könne man mir keine weitere Hilfe mehr anbieten, da ich quasi 'austherapiert' sei.

    Außerdem würde ich den Therapeuten nur erzählen was diese hören wollten.

    Jetzt befinde ich mich seit dem 27.2.19 in der Abbruchstation.

    Meine Anwältin meinte, ich solle es in der JVA mit dem §§ 35 BtmG probieren. Beide Strafen sind zeitnah rückstellungsfähig. Außerdem bin ich komplett ohne Rückfall in der Abbruchstation.

    Meine Frage lautet:

    Ist es denn überhaupt möglich, dass ich eine kostenzusage bekomme trotz gescheitertem 64er? Oder gibt es wesentliche Unterschiede in den beiden Therapieformern, die einen neuen Versuch mit einer anderen Therapie rechtfertigen würden?

    Also ich hatte hier in der Forensik ja ständig ein Glaubwürdigkeitsproblem mit den Therapeuten. Ich hätte viel lieber einen Ex-User als Therapeuten, weil ich mit Vorbildern ("der hats geschafft") persönlich mehr anfangen kann, als mit den Studierten Theoretikern, die einem was von Abhängigkeit erzählen wollen.

    Ich frage mich ja wirklich, ob ein 35er einen Unterschied machen würde. Und ich denke, dass dort weniger Druck herrscht. Im 64er muss man sich ja total unterordnen können.

  • Unterschiede zwischen § 64 StGB + § 35 BtMG–Therapie statt Strafe

    Lies Dir das mal bitte durch. Großer Unterschied zwischen den § ist dass der 64iger im Urteil verankert wird.

    Es wird sicher nicht einfach, nach einem Abbruch einen Kostenträger davon zu überzeugen, so schnell wie möglich eine andere Therapie zu machen. Zumal die JVA da dann auch noch ein Wörtchen mitspricht, sie müssen auch überzeugt sein, dass die Therapie diesmal greift.

    Hmm...meinst Du , selbst wenn es auf den 35iger geht, Du wirst von einem EX-User therapiert?

    Ein gewisser Druck den gibt's in jeder Therapie, es kommt am Ende auf Dich an was Du draus machst.

    Meine Vergangenheit ist Geschichte...meine Zukunft mein Geheimnis und jeder Augenblick ein Geschenk

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