Schuldnerberatung und neuer Anwalt

  • Hallo ihr Lieben.

    Keine Ahnung ob das Thema hier in der richtigen Rubrik ist, sonst gerne verschieben.

    Ich habe zwei verschiedene Anliegen und Fragen an euch.

    Mein Mann sitzt jetzt seit guten 5 Wochen seine zweieinhalbjährige Haftstrafe ab. Allerdings ist er noch immer nicht in seiner endgültigen JVA. Momentan ist er noch in einer Jugendstrafanstalt, allerdings wird er in den Erwachsenenvollzug verlegt werden. Die eigentlich zuständige JVA ist aber überbelegt. Also noch spannend alles..


    Naja jedenfalls hat er sich in den letzten Jahren Berge an Schulden angehäuft. Hier fliegen Unterlagen rum, Rechnungen, Mahnungen, Gerichtsurteile, Unterlagen vom Gerichtsvollzieher, .. ich habe derzeit überhaupt keinen Überblick, bin aber dabei, alles in eine Tabelle einzutragen. Das wird aber noch einige Zeit dauern.

    Bei Gericht hieß es, es wären ca. 16.000€ an Schaden entstanden. Mit Gerichtskosten und Zinsen etc. beläuft sich das ganze nach deren Aussagen so ungefähr auf 30.000€.

    Zumindest das, was auch vor Gericht gegangen ist. Es gibt auch Inkasso Unternehmen, die Geld fordern, was noch nicht zu Gericht gegangen ist.

    Er hat seit ca. Februar ein P-Konto. Seither zahlt er auch nicht mehr monatlich an den Gerichtsvollzieher.

    Das ganze steigt mir momentan ziemlich über den Kopf. Ich würde ihm gerne helfen, auch wenn er das eigentlich nicht möchte.

    Nun meine Frage. Wie stelle ich das am besten an? Zuerst werde ich natürlich meine Tabelle so gut es geht vervollständigen, damit ich vielleicht überschauen kann, was alles bezahlt ist und bei wem noch wieviele Schulden sind. Kann ich denn für ihn zum Schuldnerberater gehen? Und wenn ja, wie läuft das? Kostet das was?

    Ich gehe eigentlich davon aus, dass es auch Teil seines Haftplans ist, die Schulden anzugehen, und einen Plan zu machen, wie er die abbezahlen kann. Allerdings ist davon ja momentan noch gar nichts ersichtlich. Wenn wird das vermutlich auch erst gegen Ende seiner Haftstrafe in Angriff genommen?

    Soll ich erst einmal abwarten?

    Nun zu, zweiten Punkt.

    Es liegen wieder neue Sachen vor Gericht vor. Es wird also innerhalb der nächsten Monate noch eine Verhandlung geben.

    Er sagt, er möchte den ihm zugewiesenen Pflichtverteidiger nicht. Den hatte er auch bei der letzten Verhandlung und es ging nicht so gut aus.

    Nun ist er ja 24, die Taten lagen aber alle noch vor seinem Geburtstag. Von Mithäftlingen werden ihm Sachen gesagt wie, mit einem Wahlanwalt hätte er gar nicht eine so hohe Strafe bekommen. (11 Monate hatte er davor schon, die auf Bewährung waren. Das neue Urteil waren also 19 Monate.) Er wurde nach Jugendstrafrecht verurteilt, jetzt steht die Gefahr, dass er nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt wird. Ihm wurde gesagt, dann müsste er vermutlich erst die 2,5 Jahre Jugenstrafe komplett absitzen, und könnte dann frühstens bei der Erwachsenenstrafe verkürzen. Bei Jugend steht das Mindestmaß wohl bei 3 Monaten. Bei Erwachsenen bei 1,5 Jahren. Was davon alles stimmt weiß ich leider nicht.

    Ihm wurde gesagt, es wäre am besten, wenn eine Einheitsstrafe gebildet wird, also die neuen Sachen mit ins alte Urteil genommen werden.

    Folgende Fragen: Wie bezahle ich einen Anwalt, wenn kein Geld, sondern auch noch Schulden da sind? Wie finde ich den besten Anwalt? Gibt es eine Anlaufstelle, bei der ich mich kostenlos beraten könnte? Kann man beantragen, den vom Gericht bestellten Pflichtverteidiger zu wechseln? Und vielleicht kann jemand sagen, ob sowas wie eine Einheitsstrafe wirklich realistisch ist? Sein Anwalt hat davon bisher gar nichts erwähnt. Er malt immer nur schwarz. Damit kann mein Mann nicht umgehen. Das alles belastet ihn wirklich sehr..

    Seine Mithäftlinge und die Aufseher dort wundern sich alle, warum er eigentlich dort ist. Er führt sich ausgezeichnet, ist immer freundlich zu allen, fängt keinen Streit an und arbeitet fleißig.

    Ich hoffe, ihr könnt mir ein paar Tipps geben, und vielleicht ein paar meiner Fragen beantworten. Ich danke euch fürs Lesen!

  • Hallo schweigsam,

    Um seine Schulden kann er sich sehr gut in der JVA kümmern. Er sollte dort die Schuldnerberatung kontaktieren. Dazu muss er nur einen Antrag schreiben. Er hat die Möglichkeit während der Haft in die Privatinsolvenz zu gehen.

    So ein Termin kann mitunter etwas dauern, aber das sollte er in Angriff nehmen. Wenn dort dann soweit alles geklärt ist kannst du ihm alle Unterlagen schicken, die er benötigt. LG Kaja

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