Fragen zu Verlegung

  • Hallo,

    ich befinde mich derzeit im offenen Vollzug und möchte Antrag auf Verlegung stellen. Entweder in einen anderen offenen Vollzug, oder zurück in den geschlossenen Vollzug.

    Inwiefern und mit welcher Begründung ist das möglich?

    Ich habe auf meiner momentanen Station leider das Problem, für eine Person in sämtlichen Punkten der Sündenbock sein zu müssen. Das geht von Kontrolle, über Beleidigungen bis hin zur Behauptung von Dingen, die nicht der Wahrheit entsprechen. Dies bekomme ich tagtäglich zu spüren. Eine Verlegung auf eine andere Station ist aber derzeit aufgrund der Belegung auch nicht möglich.

    Generell würde ich sagen, einfach durchbeißen und aushalten, da die besagte Person in ca. 2 Monaten entlassen wird, aber ich merke zunehmend, wie es meine Psyche angreift.

  • Hallo,

    Da Justiz Ländersache ist, kann ich dir leider für Hessen helfen, denke aber es ist deutschlandweit ähnlich / gleich.

    Du willst freiwillig zurück in den GV? Mit allen Nachteilen? Das würde ich mir gut überlegen. Zurück gehts eigentlich nur bei Nichteignung für den OV. Am schnellsten bei Alkohol oder Drogenkonsum - da dann direkt.

    Eine Verlegung in eine andere Anstalt mit OV dürfte schwierig werden. Jede Anstalt ist für einen bestimmten Gerichtsbezirk zuständig. Verlegungen sind nur in Ausnahmefällen und nach Abstimmung der Anstaltsleiter zulässig. Dass aus einem Grund wie bei dir eine Verlegung in Frage kommt denke ich eher nicht.

    An deiner Stelle würde ich Kontakt zum Sozialdienst und Psychologischen Dienst aufnehmen. Vielleicht besteht ja die Möglichkeit, dass du auf eine andere Station oder eine andere Abteilung wechselst. Wenn da alles voll ist, ist vielleicht ein Wohnraumtausch möglich.

    Sollte dich diese Person weiterhin - nachweislich - so unter Druck setzen würde ich eher versuchen diese Person in den GV zurück zu verlegen. Denke es wird ja dann nicht nur dir alleine so gehen sondern vielen anderen Mitbewohnern ebenfalls.

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