Optische/ akustische Überwachung in Strafhaft

  • Hallo zusammen,

    nach langen 15 Monaten in Untersuchungshaft und Besuchen nur mit Trennscheibe kam diese Woche die frohe Nachricht, dass die Revision zurückgezogen wurde und nun endlich die Strafhaft beginnt.

    Ich hätte nächste Woche den nächsten Besuchstermin gehabt. Dann kam heute ein Anruf von der JVA, dass die Anstaltsleitung heute beschlossen hat, dass die Besuche trotzdem weiter überwacht werden sollen, mit Trennscheibe. Eine Begründung dazu gab es nicht. Der Temin für nächste Woche wurde mir abgesagt und wenn wir unsere Gespäche nicht ausschließlich auf deutsch führen, müssen wir ein Übersetzer organisieren und bezahlen.

    Ich dachte wirklich der Abtraum hat endlich ein Ende.

    Weiß jemand wie man dagegen vorgehen kann? Was können wir tun?

    Bin wirklich am Verzeifeln.

    Liebe Grüße an alle

  • Es müsste deinem Mann eröffnet worden sein, warum diese vollzugliche Entscheidung getroffen wurde. Wenn diese nicht nachvollziehbar ist, hat dein Mann die Möglichkeit gegen die Entscheidung der JVA einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung zu stellen gem §109 StVollzG. Dauert in der Regel ca 4-6 Wochen und wenn er negativ für deinen Mann beschieden wird, muss er die Kosten des Verfahrens tragen. Also erstmal den Weg des Gespräches und Anliegen für die schriftliche Begründung über die Anstalt suchen und im allerletzten Schritt ans Gericht werden für ein 109er.

  • Dieses Thema enthält 3 weitere Beiträge, die nur für registrierte Benutzer sichtbar sind, bitte registriere dich oder melde dich an um diese lesen zu können.

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!