2/3 Entlassung/ Anhörung

  • Hallo zusammen,

    mein Mann hat am 31.12. seinen 2/3 Termin.

    Jetzt hoffen wir natürlich, dass er, evtl. sogar noch vor den Feiertagen, vorzeitig entlassen wird.

    Jetzt ist mir bei Lesen alter Beiträge aufgefallen, dass Anträge schon abgeleht worden sind, mit der Begründung von bisher fehlenden Lockerung.

    Spielt das bei relativ kurzen Haftzeiten (bis 2/3 20 Monate) auch eine Rolle?

    Mein Mann hat nämlich bisher keine Lockerungen bekommen.

    Und dann noch die Frage, auf was für Fragen sollte man sich denn bei der Anhörung einstellen?

    LG Huriya

  • Fehlende Lockerungen können ein Ausschlusskriterium für die 2/3 sein. Die Frage wird sein, warum es bisher keine vollzugsöffnenden Lockerungen gab, lag es am Vollzugsverlauf, an der Mitarbeit zum Vollzugsziel? Ich könnt mir denken es kommt in dem Fall auch sehr auf die Stellungsnahme der JVA an, aber ob oder ob keine 2/3 kann man wirklich nicht sagen, denn es wird auch einigen verwehrt die Lockerungen hatten. Am Ende hat ein Richter das Letzte Wort.

    Bei der Anhörung wird wahrscheinlich, über den Vollzugsverlauf, was hat sich bei ihm geändert, damit er in Zukunft straffrei leben kann, Wohnung, Arbeit, wie stellt er sich seine Zukunft vor, gesprochen.

    Meine Vergangenheit ist Geschichte...meine Zukunft mein Geheimnis und jeder Augenblick ein Geschenk

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