Päckchen + Briefe

  • Hallo zusammen.

    Hier folgen nun meine ersten Fragen:

    Ich würde gern wissen was man in die Päckchen so füllen darf? Darf man nur das schicken, was mein Sohn beantragt? Süssigkeiten? Körperpflege? Er leidet stark an Neurodermitis und braucht eigentlich Spezial-Shampoo und Duschgel.


    Und wie sieht es mit den Briefen aus. Kann ich ihm einfach schreiben? Gibt es bestimmte Adressen oder schreibe ich einfach:

    JVA Essen

    Herrn XY

    Musterstr.10

    45137 Essen

    Lieben Dank für Eure Antworten im Voraus.

  • Er muss das Paket beantragen, und nur das was er beantragt hat und die JVA genehmigt darf auch mitgeschickt werden. Mit der Paketmarke die er zuschickt, kommt dann in der Norm eine Liste mit , auf der die genehmigten Dinge aufgeführt sind .Nahrungs-und Genussmittel sind nicht erlaubt.

    Mit der Adresse passt das so .

    Meine Vergangenheit ist Geschichte...meine Zukunft mein Geheimnis und jeder Augenblick ein Geschenk

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