2/3 Strafe abgelehnt

  • Mein Lebensgefährte sitzt wegen Bewährungswiederruf (nicht erfüllte 80 Sozialstunden klar selber Schuld)....seit 7.10.2019 für 6 Monate ein...und am 3.12.2019 hätte er die Anhörung wegen 2/3 Strafe...

    Die JVA war dagegen wegen fehlender Sozialbindung

    Falsche Aussage...den am 17.10.2019 war ich mit unsere Tochter zu Besuch...

    Da ich Berufstätig bin und keinen Führerschein besitze (muss mich immer jemand zum Bahnhof fahren und auch wieder abholen somit kann ich nur Sonntagsbesuche machen...

    Und für 45 min. Besuchszeit

    Fahre ich mit dem Zug hin und zurück 8-9 Std...)

    Zählen die täglichen Briefe die wir uns schreiben gar nichts...ja täglich...

    Und er würde sich nicht mit seiner Sucht auseinandersetzten...

    Er hatte ein paar Tage vor der Anhörung den Termin beim Drogen-Berater...

    Und wurde vor der Anhörung ein Drogentest gemacht...? NEIN

    Jedoch konnte er diese Anschuldigungen berichtigen und ansonsten hieß es von der JVA das er Höflich,Hilfsbereit und sehr Ordentlich sei...

    Deshalb brauchte der Richter Bedenkzeit...

    ? WARUM ?

    Um noch ein bisschen Hoffnung zu sähen???

    Um ihn und uns unter pychischen Druck zu setzen...damit uns die Ablehnung doppelt so hart trifft...

    Denn der Richter wusste ja dato schon von der Ablehnung (Staatsanwaltschaft)

    Ja wie soll es auch anders sein am 13.12.2019 kam per Brief...

    die endgültige Entscheidung...

    ABGELEHNT

    Mit der Begründung:

    Der Verurteilte ist mehrfach vorbestraft...

    Er ist ja wohl nicht der erste Vorbestrafte der deshalb abgelehnt wurde...!!

    Jedoch ist er ERSTTÄTER..

    Was keinen interessierte...

    Eine frühere eingeräumte Bewährung hat er nicht Durchgehalten...

    Ja das ist doch der Grund wofür er einsitzt und 2/3 beantragt hatte...

    Wieso wird er für die Straftat doppelt bestraft???

    Bei dem Verurteilten besteht eine ungelöste Drogenproblematik die neue Straftaten befürchten lässt...

    Könnte ich ja nachvollziehen wenn er unter Drogeneinfluss Wertsachen gestohlen hätte um diese für das besorgen von Drogen weiter verkauft hätte...

    Und er dafür verurteilt wurde...was aber nicht der Fall ist!!!

    Insofern bestünde da ja wohl keine Befürchtung zu erneuten Straftaten...

    Dies ist im meinen Augen nur eine Vermutung aber wo ist der Beweis....

    Am 12.12.2019 wurde durch einen Beamter der JVA von ihm einen Drogentest vorgenommen

    Testergebnisse...wie soll es nach 3 Monaten Entgiftung ohne jegliche Unterstützung...(da ja eine Therapie nicht Bestandteil ist...)

    das dieser Test NEGATIV ausgefallen ist...und der Beamte meinte... das würde sich auf seine 2/3 Strafe POSITIV auswirken... ..........HALLO.........

    Wie kann das sein...der Drogentest war am 12.12.2019 und die Ablehnung bekam er am 13.12.2019

    Wurde der Richter darüber überhaut informiert???

    Denke mal nicht...

    Ich bin ja stark in der Annahme das dies bei den Richtet und der Staatsanwaltschaft gar nicht einging sondern unter Stillschweigend in den Müll gelandet ist...

    Die Entlassungssituation des Verurteilten ist hinsichtlich einer Arbeit ungesichert...

    Ja meinen die das er nach der Entlassung zu BLÖD ist aufs Arbeitsamt zu gehen und sich Arbeitslos zu melden damit er erstens Krankenversichert ist.... zweitens sein Grundsicherungsbedarf gedeckt ist und sich dann um einen Arbeitsplatz kümmern kann...

    Er ist wohl auch der einzige Arbeitslose Häftling...der einen Antrag auf 2/3 Strafe gestellt hat...

    Da ich in Arbeit bin sind die monatlichen Ausgaben wie Miete Strom usw. gesichert... Und auch steh ich voll und ganz hinter ihm...so wie seine ganze Familie...4 Kinder (alle in Arbeit)

    Sowie auch sein Papa seine Mama sein Bruder ja einfach alle...

    Somit wäre diese Begründung wohl auch gesichert gewesen...

    Ja und die von der JVA dürfen Fehler machen und werden nicht mal getadelt ...

    Und ich bin davon überzeugt dass er schon resozialisiert ist...

    Meine Frage:

    Interpretiere ich da zuviel hinein oder

    verläuft so eine Anhörung der 2/3 Strafe wirklich ab...

    Bedanke mich im voraus für eure Zeit...

    Jetzt wo ich das losgeworden bin geht's mir a bissel besser :)

    Mfg Doris Lempart

  • Hallo Doris,

    erstmal herzlich willkommen hier.

    Du hast ja ordentlich Dampf abgelassen. Was ich auch verstehen kann. Auf der anderen Seite hilft es dir/euch vielleicht, das Ganz etwas objektiv zu sehen. Deinem Text zu entnehmen, handelt es sich ja insgesamt um eine Strafe von 6 Monaten. Also beträgt der Unterschied zwischen 2/3 und Endstrafe grade mal 8 Wochen.

    Ich würde mich an eurer Stelle gar nicht so wegen der 8 Wochen aufregen, da sie im Alltag doch schneller rumgehen als gedacht.

    Vor allem ist der Vorteil, dass er nicht wieder auf Bewährung entlassen wird, sondern mit der Endstrafe alles abgesessen hat.

    Bezüglich der einzelnen Punkte, die du aufgezählt hast: Klar gibt es Justizfehler, aber ich schätze die Arbeit der Justiz im Großen und Ganzen doch recht ordentlich ein.

    Ich zähle jetzt einfach mal die einzelnen Punkte auf und versuche, dir eine andere Perspektive aufzuzeigen.

    Bewährung: Er wurde schon einmal auf Bewährung freigelassen, hat die Auflagen nicht eingehalten und möchte jetzt wieder auf Bewährung entlassen werden. Ist ja erstmal schwierig für einen Richter, hierfür die Verantwortung zu übernehmen, sollte wieder etwas schieflaufen.

    Drogen: ein Entzug ist keine Aufarbeitung der Problematik. Dazu gehört viel mehr. Vielleicht hätte dein Mann noch Bemühungen um einen Therapieplatz zeigen sollen, sich mit den Sozialarbeitern etc auseinandersetzen können, um auch für die Zeit nach der Haft eine Nachsorge zu haben. Denn Sucht hat immer noch eine psychische Komponente.

    Sozialer Kontakt: Die Beamten können nur das beurteilen, was sie sehen. Niemand weiß, wie es wirklich um eure Beziehung steht. Vielleicht hat ein Besuch in 4-6 Monaten einfach nicht gereicht, um für die Beamten als gefestigte Beziehung zu gelten.

    Briefe werden ja nicht unbedingt gelesen und ich glaube auch nicht , dass in Strafhaft jeder Brief mit Empfänger registriert wird. Aber das ist nur eine Vermutung.

    Arbeitssituation: es wird gesagt, dass die Situation nicht gesichert ist. ALG2 ist ja schließlich keine Lösung hinsichtlich einer Arbeitsplatzsituation. Vielleicht wollte der Richter auch hier Taten und Bemühungen in Form von Bewerbungen sehen, anstatt den Vorsatz, sich nach der Entlassung arbeitslos zu melden.


    Meine Worte sind auf keinen Fall ein Angriff, sondern nur der Versuch, die Sichtweise des Richters einzunehmen.

    Vielleicht wird so die Entscheidung, auch wenn sie enttäuschend für euch ist, ein wenigg nachvollziehbarer.

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