Antrag auf 1/2 Strafe nach §57 Abs2 Stgb

  • Hallo, ich bin im offenen Vollzug zu insgesamt 18 Monaten inhaftiert. 8 Monate sind nun um und ich möchte einen Antrag auf Aussetzung der Reststrafe zur Bewährung nach der Hälfte der Haftzeit (§57 Stgb Abs 2) stellen. Kennt sich hier vielleicht jemand damit aus, wie man das am besten formuliert und was man bei dem Antrag beachten muss. Was gehört da rein und was nicht. Stelle ich den Antrag einfach "formlos" bei der Strafkammer? Gehört da noch eine Begründung dazu, oder reicht es, wenn ich diese bei der Anhörung dazu gebe? Ich hoffe, es kann mir jemand weiter helfen.

  • Hallo Zwaremscheid,

    So weit ich weiß kommt es nicht immer zu einer Anhörung, deshalb würde ich die Gründe schon mit in den Antrag schreiben. Formvorschriften gibt es nicht, aber die Voraussetzungen die in §57 Absätze 1 und 2 StGB beschrieben sind müssen erfüllt sein. Da die Entscheidung darüber im Ermessen liegt würde ich definitiv Punkte dazu schreiben warum Du meinst das Du vorzeitig entlassen werden kannst/solltest.

    LG Pinzettin

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