Berufung

  • Hallo meine Lieben,

    Es geht darum das mein Verlobter die Berufung zurück gezogen hat, letzte Woche schrieb er das er am 18.02 oder den 25. 02 auf transport ginge

    Und verlegt wird

    Hatte gestern ein Gespräch mit der Sozialarbeiterin und sie meinte das auf dem System "nicht Rechtskräftig" stehen würde und sie selber warten....

    Meine Frage ist ob ihr wisst ob man dann trotzdem auf den Transport kommt oder muss gewartet werden bis die Jva den Beschluss haben "rechtskräftig"

    Bekomme leider nicht sonderlich viel Auskunft, es macht einen verrückt

    Euch einen schönen restlichen Dienstag ihr lieben :*

  • Hallo TomJacky,

    es ist Aufgabe des Berufungsgerichts der JVA mitzuteilen, dass der Termin aufgehoben ist und eine Verschubung nicht mehr erforderlich ist. So lange dies nicht geschehen ist, kann die JVA nicht anders handeln. Vielleicht kann der Anwalt beim Landgericht nachfragen, ob die Terminsaufhebung der JVA mitgeteilt wurde. Zur Not kannst Du das auch selber machen. Du musst dich nur mit dem Aktenzeichen zur Geschäftsstelle für Berufungen in Strafsachen durchfragen.

    Die Einleitung der Vollstreckung dauert gewöhnlich etwas länger, weil erst ein Rechtskraftvermerk angebracht werden muss für den bei Berufungsrücknahme das Gericht erster Instanz zuständig ist, also das Amtsgericht. Die Akte geht also vom Landgericht zur StA von dort zum Amtsgericht und dann wieder zur StA zur Vollstreckungseinleitung. Das dauert bei Behörden leider länger. LG Lasker

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