Hallo ihr Lieben,
wir sind gerade am überlegen, ob mein Mann noch ein Antrag auf Reststrafenerlass stellen soll.
Er hätte jetzt noch ein bisschen über 7 Monate Reststrafe abzusitzen.
Einen Anwalt haben wir dazu bisher noch nicht zu Rate gezogen.
Ich habe hier schön öfter gelesen, dass wenn es sich nur noch um einige Monate Reststrafe handelt, man lieber noch die restliche Strafe absitzen soll, um eine Bewährungszeit zu umgehen.
Aber wenn man dann eine Führungsaufsicht bekommt, ist das dann nicht ähnlich einer Bewährungszeit?
Ich kenn Unterschied da nicht genau.
Kann mir jemand weiterhelfen?
Liebe Grüße
Huriya