Hallo,
Ich bin neu hier im Forum und habe direkt eine Frage.
Ein bekannter hat 2/3 nicht eingewilligt und möchte dieses nun zurückziehen (Abgelehnt hat er im Januar), kann er das? Wie ist da die Rechtslage?
Im voraus lieben Dank fürs Antworten
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Hallo,
Ich bin neu hier im Forum und habe direkt eine Frage.
Ein bekannter hat 2/3 nicht eingewilligt und möchte dieses nun zurückziehen (Abgelehnt hat er im Januar), kann er das? Wie ist da die Rechtslage?
Im voraus lieben Dank fürs Antworten
Sicher kann er einen 2/3 Antrag auch ablehnen. Es bleibt ja seine freie Entscheidung.
Wann hätte er denn seinen 2/3 Zeitpunkt, wann wäre denn Endstrafenzeitpunkt?
Hallo,
warum dein Bekannter der 2/3 Strafe nicht eingewilligt hat, hinterfrage ich gar nicht, da er seine Gründe gehabt haben wird ....
Über die Ablehnung der 2/3 Strafe wird es einen Beschluss geben und da steht normalerweise auf der letzten Seite unter Rechtsmittelbelehrung eine Frist zur Beschwerde drauf ....
Aber Januar ist schon ein Weilchen her ....
Ich kann mir nicht vorstellen, dass da noch etwas erreicht werden kann....
Bitte frage euren Anwalt ! Dann weißt du es ganz genau !
LG Marion
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