Hallo zusammen.
Je weiter man sich mit dem Gefängnis beschäftigt,umso mehr Fragen tauchen auf.
Hier folgt also die nächste:
Bislang war mein Sohn ja in U-Haft und Briefe gingen über die Staatsanwaltschaft. Nun ist er im Strafvollzug. Ändert sich dadurch der Ablauf? Wüsste jetzt keinen Grund, warum die Staatsanwaltschaft weiterhin seine Briefe lesen sollte. Hab nun gesehen, dass die JVA eine andere Postfachadresse hat. Kann ich nun diese nehmen und erreichen ihn dadurch die Briefe schneller?
Vielen Dank vorab.