Entlassung

  • Guten Abend zusammen,

    wenn der Beschluss bzgl. des Reststrafenantrags kommt, wird der ja erst eine Woche später rechtskräftig. Wann wird man dann entlassen?

    Beispiel:

    Antrag ist gestellt auf Entlassung 17.6.

    Angenommen, der Beschluss kommt am 12.6., ist Entlassung dann 17.6. oder eben erst 7 Tage nach Beschlusserlass?

    Und wie ist das, wenn der Beschluss erst am oder nach dem 17.6. kommt?

    Schon jetzt danke für Eure Hilfe.

  • Hallo, mir ist neu, dass man einen Reststrafenantrag für einen bestimmten Tag stellen kann.

    Grundsätzlich läuft es so, dass der Inhaftierte auf Rechtsmittel verzichtet,. Ist die Staatsanwaltschaft dazu auch bereit, wird sie dies umgehend mitteilen und es geht dann umgehend ein Fax an die JVA. Ist dieses da, wird man "rausgeschmissen".

    LG Kaja

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