Guten Abend ?
Wir hatten vor kurzem den Antrag auf Aussetzung der Reststrafe zur Bewährung gestellt. Die JVA befürwortete.
Jetzt kam der Termin für die Anhörung.
Darf ich ganz leise und vorsichtig davon ausgehen, dass es dann ganz gut für ihn aussieht oder ist die Anhörung auch, wenn die Ablehnung überwiegend feststeht? So ein Richter macht sich doch auch schon ein Bild durch die Stellungnahmen die er erhält.
Schon jetzt lieben Dank für eure Einschätzungen und Erfahrungen.