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  • Hey, mein voriger Post in "Geschichten" gelandet, weil ich irgendwie erstmal nur erzählt und nix gefragt habe...

    Nun hab ich mich einbisschen sortiert, aber zum vollständigen Bild, gehört natürlich auch die Geschichte...

    Die Mama (Wir nennen sie Bärbel) wird inhaftiert werden. (Das 2.mal)

    Nun sagte sie, dass sie mit der JVA die Besuchswochenenden klären wird.

    Durch stöbern und Google bin ich aber nur auf Max 4 Stunden Besuchszeit in Niedersachsen gestossen.

    Gibt es da Mutter-Kind-Zeiten, die nicht zur "normalen" Besuchzeit angerechnet wird?

    Wie ist die Zeit von Rechtsgültig zur Vollstreckung erfahrungsgemäß?

    Ich meine 4 Monate gelesen zu haben... Sie behauptet irgendwas von ausgesetzt, weil der Prozess noch laufend ist. (Nein, Gericht sagt rechtsgültig seit Ende März)

    Bei ihrem ersten Haftantritt ist sie nicht erschienen, kann das jetzt Auswirkungen haben?

    Wenn ich weiter nachdenke, kommen bestimmt noch Fragen :affen:

    Horrido

  • Also...

    Zum ersten Haftantritt nicht erschienen macht sich immer blöd und wird Ihr negativ ausgelegt ...man kann mit triftigen Grund einen Aufschub beantragen, ansonsten sollte man nicht warten bis die Polizei klingelt..so war es bei meinem Mann und es ist besser nicht darauf zu warten.

    Mutter-Kind Besuche bezieht sich auf Kleinkinder und in jedem Fall für Kinder unter 18.

    Sie müsste eine Ladung zum Haftantritt bekommen haben?

    Die kommt sobald das Urteil rechtskräftig ist.

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