So... Also...äh....
Angeblich hat sie erst am 15.5. erfahren, dass die Revision abgelehnt wurde. (Rechtsgültig seit Ende März)
Die Vollstreckung sei ausgesetzt bis zum 31.7.20.
Die Bewährungen (3 laufende)seien nicht widerrufen.
Es gäbe nun mehrere Optionen:
*Die Haftstrafe wird gewandelt in eine Bewährung.
*Die Haftstrafe wird verkürzt und ein Teil zur Bewährung ausgesetzt
*Es wird neu verhandelt, weil neue Beweise vorliegen
*Es muss alles abgesessen werden.
*Aufhebung durch Gnadengesuch
Sie hat einen Antrag auf eine der Optionen gestellt (Sie hat nicht gesagt, welchen)
Bis zum 31.7.20 wird kein Haftantritt erfolgen.
Ich weiß nicht, ob ich lachen oder weinen soll...