Juristischer Beistand

  • Hallo ihr Lieben,

    vielleicht kann mir jemand von euch helfen. Google lässt mich leider dumm sterben.

    Ein Freund hat keinen Anwalt, bräuchte aber definitiv einen. Er hat jetzt seine 2/3 Strafe erreicht, Entlassung wurde abgelehnt.

    Das OLG hat aber entschieden, dass er gelockert werden „muss“ und der offene Vollzug für ihn angedacht sei und alle Anträge der JVA dies nicht zu tun fallen zu lassen.

    Die Anstalt stellt sich aber weiterhin quer. Der Sozialdienst ist auch wenig kooperativ. :(

    Ich hoffe man versteht grob um was es geht.

    Hat jemand Ahnung wie das laufen kann? Vor allem, wenn ich es von „außen“ klären möchte.

    Liebe Grüße

    Glücksstern

  • Hallo Gluecksstern,

    wenn ich das richtig verstehe hat die Strafvollstreckungskammer 2/3 abgelehnt. Hiergegen hat er sofortige Beschwerde eingelegt, die vom OLG ebenfalls abgelehnt wurde. In der Begründung des Beschlusses steht aber drin, dass davon ausgegangen wird, dass die JVA ihn lockert und später in den offenen Vollzug verlegt. Das macht die JVA aber bislang so nicht.

    Habe ich das so richtig verstanden?

    Wenn das so ist, ist das kein " muss" für die JVA, sondern allenfalls eine Handlungsempfehlung. Das OLG hat im Tenor nur über die Verwerfung der sofortigen Beschwerde des Verurteilten entschieden. Alles andere ist für die JVA nicht bindend.

    Was er tun kann ist einen schriftlichen Antrag zu stellen, dass ihn die vom OLG angedachten Lockerungen eingestiegen wird. Wenn dieser Antrag abgelehnt wird, kann er gemäß § 109 Strafvollzugsgesetz Antrag auf gerichtliche Entscheidung stellen. Hierüber entscheidet dann die Strafvollstreckungskammer. Den Antrag kann er selbst stellen oder einen Rechtsanwalt damit beauftragen. LG Lasker

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