Vollzugsplan

  • Hallo in die Runde,

    ich hab da mal eine Frage, dem Vollzugsplan betreffend.

    Unser Sohn hat nach seiner Verurteilung bisher zweimal die JVA gewechselt, das letzte mal auf seinen Antrag.

    Nun ist er bereits seit 6 Monate in Berlin und er hat noch keinen Vollzugsplan.

    Vorher war er in Lübeck und auch da hat man in 5 Monaten keinen solchen Plan erstellt.

    Er wird nun in Berlin auch nochmal die JVA wechseln, weil Moabit ja eigentlich das U-Haft-Gefängnis ist.

    Was kann man denn nun sinnvolles anschieben, um endlich mal so einen Vollzugsplan zu erhalten?

    Gibt es Fristen, die hier gelten?

    VG Bikerboy

  • Hallo Biker,

    § 9 Abs. 3 Berl. Strafvollzugsgesetz. Regelmäßig alle sechs Monate, spätestens binnen eines Jahres muss ein neuer Vollzugsplan erstellt werden LG Lasker

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