Hallo ihr lieben
Ich habe mich Anfang Dezember 19 selbst gestellt und bin nach der Aufnahme direkt in den offenen Vollzug gekommen.
Ich bin erstinhaftierte, habe mich hier von Anfang an alle Regeln gehalten ,bin sehr freundlich zu den Beamten (steht auch alles im Vollzugsplan). Ich habe auf meinem Vollstreckungsblatt
Mindesverbüßung(kein halb, aber nach Rechnen kommt das selbe Datum raus)am 25.01.21
2/3 am 11.02.21
Und Strafende im Jahr 22.
Ich habe 15 Monate Freiheitsstrafe bekommen und leider 10 Monate Bewährungswiederruf.
Nun haben mir schon mehrere Leute empfohlen einen Antrag auf Reststrafengesuch zu stellen,also das ich noch früher entlassen werden könnte. Ich habe einen tollen Mann (der von Anfang zu mir gehalten hat und sich wunderbar um unsere Kinder kümmert). Gemeinsame Wohnung, einen Job,der auf mich wartet und leider eine Tochter,die sehr Mama bezogen ist und wo es einige heftige Probleme gibt. Diesen Antrag würde ich vor allem dazu nutzen um für sie da zu sein.
Ist das denn möglich oder sind die Chancen da gleich Null?
Liebe Grüße
P s. Ich bin wegen Betrug hier.