Verlegung?

  • Hallo Liebe Leute,

    Ich hab das Gefühl das mir der Kopf raucht?

    Meine Freund sitzt seit Februar in Bielefeld für 6Jahre.

    Jetzt würde er gerne nach Castrop-Rauxel verlegt werden. Er hat einen Arbeitsvertrag und auch Bescheinigung das er, wenn er im Offenen Vollzug ist dort weiterhin beschäftigt ist.

    Leider kann ich es mir nicht leisten Wöchentlich nach Bielefeld zu fahren (kein Führerschein) und mit Zug 4x mal ist einfach nicht drin, da ich jetzt auch ein Teil der Miete selbst tragen muss. Die kleine Tochter von uns bekommt den Stress gott sei Dank noch nicht richtig mit und der große leidet darunter ihn nicht Regelmäßig sehen zu können. Er würde uns gerne entlasten und halt wieder seiner Arbeit nachgehen.

    -Wer entscheidet über den Antrag auf Verlegung? Der Bereichsleiter kann meinen Freund wohl nicht leiden und haut auch regelmäßig Sprüche raus...

    -Ab wann kann man verlegt werden?

    -trotz Vollzugsplan?

    -Kann Castrop-Rauxel entscheiden ob er seinen Job weiter machen kann oder können die auch sagen passt uns nicht, kannst herkommen aber wirst hier arbeiten.

    Uns wurden leider bisher nur Steine in den Weg gelegt egal in welcher Hinsicht und er denkt natürlich das er die 6 Jahre in Bielefeld verbringen muss, obwohl damals bei der Urteilsverkündung gesagt worden ist das er in der Nähe sitzen wird.

    Sorry für den langen Text aber Online und so find ich einfach nichts.

    Vielen Dank und Liebe Grüße

  • Hallo Nanii,

    sei gegrüßt. Wo ist er denn genau untergebracht? Du schreibst er sitzt in Bielefeld. In deiner Beschreibung ist die JVA Clarholz genannt. Gemeint ist die JVA Herzebrock-Clarholz, eine Außenstelle der JVA Bielefeld-Senne, die im verbotenen Kreis Gütersloh liegt. Das ist meines Wissens eine Einrichtung des offenen Vollzugs. Befindet er sich bereits im offenen Vollzug und strebt eine Verlegung in eine andere Einrichtung des offenen Vollzugs an?

    Er muss einen Antrag auf Verlegung stellen. Über die Schlüssigkeit entscheidet die Leitung der JVA. Unterstützt sie den Antrag setzt sie sich mit der Leitung der JVA Castrop-Rauxel in Verbindung und klärt, ob und ggf. wann eine Verlegung möglich ist. Fristen für einen solchen Antrag gibt es nicht. Ist er in Castrop-Rauxel entscheidet diese, ob er diesen Job ausüben darf. Üblich ist, dass Mitarbeiter der JVA sich die Arbeitsstelle vor einer Genehmigung erst einmal ansehen. Nicht alles ist genehmigungsfähig. LG Lasker

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