Hallo und einen Guten Tag wünsche ich,
Ich habe das Forum gerade durch Zufall im Internet gefunden da ich nach etwas gesucht habe. Worauf ich leider keine richtigen Antworten drauf gefunden habe, oder aber die Antworten derartig Veraltet gewesen sind.
Und zwar geht es um folgendes.
Meine Ehefrau Verbüßt seit kurzem ihre Haftstrafe in der JVA Vechta ( Frauenvollzug ).
Vorweg, meine Ehefrau hat die Haftstrafe nicht Freiwillig Angetreten aus Angst. Sie wurde Morgens Abgeholt. Und zur der Anstallt gefahren.
Da ich durchs Suchen im Internet keinesfalls schlauer geworden bin.. Hoffe ich das ich hier Antworten bekomme.
Meine fragen sind folgende.
1. Wann darf Sie mich das erste mal Anrufen?
2. Wann darf ich Sie das erste mal besuchen?
3. Wann darf Sie mir den ersten Brief schreiben? Block sowie Umschläge und Briefmarken sind Vorhanden ) / Und wenn ich ihr schreibe geht der Brief direkt zur Anstallt und wird dort Zugestellt?
4. Wie sieht es mit der Haftlockerung aus? Gerade weil Sie sich nicht Freiwillig gestellt hat. Besteht dort eine Chance?
5. Wie ist der Tagesablauf dort? Befindet Sie sich den ganzen Tag in der Zelle?
6. Ich habe im Internet gelesen, das es bei "Eheleuten" Spezielle Anträge gibt. Langzeitbesuche?
7. Besteht die Chance das Sie eventuell im Offenen Vollzug kommt?
8. Im Internet steht was von das man ein bestimmtes Konto dort hat zum Telefonieren. Ist das so richtig?
9. Kann mann wenn es mit frage 8 richtig ist, ihr Geld darauf Überweisen damit aussreichend Guthaben zur Verfügung ist?
Gerade weil derzeit ja "Corona" ist. Ist das bestimmt alles ein wenig anders?
Wäre sehr dankbar wenn meine fragen beantwortet werden.
Grüße